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Wann ist Notarurkunde mangelbehaftet bei Ergänzungen oder Durchstreichungen

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Hypotheken-Wirrwarr: Kammergericht Berlin bringt Licht ins Dunkel und entscheidet über Löschung strittiger Eintragungen. Handschriftliche Änderungen in einer Urkunde werden zum Zankapfel, doch das Gericht bestätigt deren Gültigkeit. Geschäftsführer-Unterschrift besiegelt den Deal: Gericht weist Grundbuchamt an, Hypotheken zu löschen und Grundstück aus Mithaft zu entlassen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 W 102/24 |

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Beschluss des Gerichts betrifft die Bestellung und Löschung von Hypotheken im Grundbuch.
  • Es wurden zuvor vom Grundbuchamt Eintragungshindernisse festgestellt, die jedoch nicht rechtsgültig waren.
  • Der Antrag zur Löschung der Hypothek war zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats vollzugsreif.
  • Die notwendige Zustimmung der Hypothekengläubiger wurde ordnungsgemäß erteilt, und die erforderliche Form wurde gewahrt.
  • Ein Vertausch von Registernummern durch den Notar wurde als Nachlässigkeit betrachtet und hatte keinen Einfluss auf die Entscheidung.
  • Das Grundbuchamt hatte korrekt erkannt, dass die Unterschrift der betroffenen Person echt war.
  • Die Echtheit der Unterschrift wirkt auf die Richtigkeit der gesamten Urkunde, solange keine nachträglichen Einfügungen nachgewiesen werden, die von der Unterschrift abweichen.
  • Handwritten Ergänzungen auf der Urkunde könnten die vermutete Echtheit in Frage stellen.
  • Das Gericht wies das Grundbuchamt an, die beantragten Änderungen vorzunehmen und die Mithaft zu löschen.
  • Die Auswirkungen des Urteils betreffen die Rechtsgültigkeit der Hypothek und können Einfluss auf zukünftige rechtliche Entscheidungen haben.

Mangelhafte Notarurkunde: Rechtliche Folgen und entscheidende Rahmenbedingungen

Notarurkunden spielen eine zentrale Rolle im deutschen Rechtsverkehr, da sie als besondere Form der Dokumentation für Verträge und Vereinbarungen dienen. Sie sollen Rechtssicherheit und Klarheit schaffen, indem sie den Willen der Vertragsparteien verbindlich festhalten. Dabei gibt es bestimmte Anforderungen und Vorgaben, die erfüllt sein müssen, damit eine Urkunde ihre Gültigkeit behält. Insbesondere bei Änderungen, Ergänzungen oder Durchstreichungen in Notarurkunden stellt sich die Frage nach deren Mängelfreiheit. Denn nicht jede Änderung oder Korrektur ist rechtlich unproblematisch. Eine mangelbehaftete Notarurkunde kann weitreichende Folgen haben, etwa die Nichtigkeit des gesamten Dokuments oder einer einzelnen Vertragspassage. Es ist entscheidend zu verstehen, welche Arten von Änderungen zulässig sind und wie sie korrekt vorgenommen werden müssen, um die Integrität der Urkunde zu wahren. Gängige Probleme entstehen oft, wenn die Zustimmung aller Parteien zu diesen Änderungen nicht ausreichend dokumentiert ist oder wenn gesetzliche Vorgaben missachtet werden. Im folgenden Beitrag wird ein konkreter Fall beleuchtet, in dem es um die Frage der Mangelhaftigkeit einer Notarurkunde aufgrund von Änderungen geht. Anhand dieses Beispiels werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die möglichen Konsequenzen näher erläutert.

Der Fall vor Gericht


Gerichtlicher Streit um Löschung von Hypotheken endet mit Erfolg für Antragsteller

Der Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 27. Juni 2024 (Az.: 1 W 102/24) brachte einen komplexen Fall über die Löschung von Hypotheken zu einem Ende. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob zwei Hypotheken aus dem Grundbuch eines bestimmten Grundstücks gelöscht werden können, ohne die gesamte Hypothek aufzuheben….


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