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Virtuelle WEG-Versammlung – Beschluss über Kommunikationsmittel notwendig

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Virtuelle Eigentümerversammlungen sind in Zeiten von Corona und Homeoffice zwar grundsätzlich erlaubt, doch Vorsicht: Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass dafür klare Regeln gelten. Ein Eigentümer klagte erfolgreich gegen eine online abgehaltene Versammlung, weil die technischen Details nicht im Vorfeld beschlossen worden waren. Damit wird deutlich: Auch im virtuellen Raum müssen Wohnungseigentümergemeinschaften sorgfältig vorgehen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil beschäftigt sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von virtuellen Versammlungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Der Zusammenhang liegt in der zunehmenden Nutzung digitaler Kommunikationsmittel zur Abhaltung von Versammlungen.
Die Schwierigkeiten ergeben sich aus der Wahrung der Rechte der Wohnungseigentümer sowie den Anforderungen an die Beschlussfassung.
Das Gericht hat entschieden, dass ein Beschluss über die Kommunikationsmittel erforderlich ist, um virtuelle Versammlungen rechtlich zu legitimieren.
Die Entscheidung basiert auf dem Schutz der Rechte der Eigentümer und der Notwendigkeit, klare Rahmenbedingungen zu schaffen.
Eine unzureichende Regelung könnte zu rechtlichen Unsicherheiten führen und die Teilnahme an Versammlungen beeinträchtigen.
Die Auswirkungen umfassen die Pflicht für WEGs, klare Beschlüsse über die Nutzung digitaler Formate zu fassen.
Eigentümer sollten sich bewusst sein, dass ihre Stimmen und Rechte bei virtuellen Versammlungen nur gewahrt sind, wenn diese ordnungsgemäß organisiert werden.
Die Entscheidung fördert Transparenz und Mitbestimmung in digitalen Versammlungen.
Wohnungseigentümer sollten sich aktiv über die geltenden Regelungen informieren, um ihre Interessen zu schützen.


Gerichtsurteil klärt rechtliche Grundlagen für virtuelle WEG-Versammlungen
In der heut[…]


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