Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung wegen Schonfristzahlung unwirksam – andauernde Zahlungsunpünktlichkeit

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Ein Mieter in Thüringen gerät wiederholt mit seinen Mietzahlungen in Verzug und sieht sich prompt mit einer fristlosen Kündigung konfrontiert. Doch er zahlt innerhalb der Schonfrist und zieht vor Gericht – kann er seine Wohnung retten? Das Amtsgericht Erfurt fällt ein wegweisendes Urteil, das Mietern Hoffnung gibt, aber auch mahnend den Finger hebt. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil befasst sich mit der Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgrund von Zahlungsunpünktlichkeit im Mietverhältnis. Es wird erörtert, inwiefern eine Schonfrist für Mietzahlungen Einfluss auf die Kündigung hat. Die Schwierigkeiten liegen in der rechtlichen Bewertung von wiederholter Zahlungsunfähigkeit trotz gewährter Schonfristen. Das Gericht entschied, dass eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen während einer Schonfrist unwirksam sein kann. Die Entscheidung beruht darauf, dass Mieter durch gesetzliche Regelungen geschützt sind, um eine Eigenbedarfsklage zu vermeiden. Bei anhaltender Zahlungsunpünktlichkeit nach einer Schonfrist kann allerdings eine rechtmäßige Kündigung vorliegen. Mieter sollten sich bewusst sein, dass wiederholte verspätete Zahlungen auch nach einer Schonfrist rechtliche Konsequenzen haben können. Eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Vermieter kann helfen, Konflikte zu vermeiden. Mieter haben die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen, um ihre Interessen zu wahren. Im Falle einer Kündigung empfiehlt es sich, die Fristen und rechtlichen Möglichkeiten genau zu prüfen, um die Wohnung zu behalten. Kündigung von Mietverträgen: Schonfristen und Zahlungsunpünktlichkeit im Fokus Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist ein sensibles rechtliches Thema, das sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. In vielen Fällen kann eine Zahlungsunpünktlichkeit des Mieters zu einem Konflikt führen, der schlimmstenfalls in einer Kü


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv