Ein Lkw-Fahrer überholt auf der Autobahn, Blaulicht nähert sich – doch war es wirklich ein Verstoß? Ein Bußgeld und Fahrverbot wurden verhängt, aber das Oberlandesgericht Hamm hebt das Urteil auf. Es fehlten entscheidende Details zur Verkehrssituation. Nun muss das Amtsgericht Borken erneut verhandeln. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 ORbs 132/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil des Amtsgerichts Borken wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an dieses zurückverwiesen. Der Betroffene wurde zuvor wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Gewährung von Vorrang für ein Einsatzfahrzeug bestraft. Das Amtsgericht konnte keine ausreichenden Feststellungen zur konkreten Verkehrslage und zum Verhalten des Betroffenen treffen. Es fehlten wesentliche Informationen wie die Geschwindigkeit des Lastkraftwagens und der Abstand zum Polizeifahrzeug. Ohne diese Informationen war eine sachgerechte Prüfung des Vorwurfs nicht möglich. Die Entscheidung rekurriert auf die Notwendigkeit, die Einhaltung der Verkehrsvorschriften im Kontext der spezifischen Verkehrssituation zu beurteilen. Die unzureichenden Feststellungen beeinflussen auch die Einschätzung eines möglichen Fahrverbots. Das Gericht wies darauf hin, dass ein Fahrverbot grundsätzlich auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge gilt. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als erfolgreich angesehen, sodass das Amtsgericht nun eine erneute Prüfung vornehmen muss. Die Entscheidung bietet einen klaren Hinweis darauf, wie wichtig genaue Sachverhaltsfeststellungen in Verkehrssachen sind. Gerichtsurteil klärt Rechte und Pflichten im Einsatzverkehr für Bürger Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und Einsatzhorn unterwegs sind, haben eine besondere Rolle im Straßenverkehr. Sie sind oft unterwegs, um in Notlagen schnell Hilfe zu leisten, sei es durch Feuerwehr, Polizei oder Krankenwagen. Um die Einsatzkräfte zügig und sicher zu ihrem Ziel
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de AG Wiesbaden – Az.: 92 C 803/20 – Urteil vom 25.05.2020 Die einstweilige Verfügung vom 09.03.2020 wird aufrechterhalten. Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Tatbestand Die Verfügungsbeklagte ist die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft … in Wiesbaden. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus mehreren Gebäuden. Die Verfügungskläger sind Mitglieder der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft. […]