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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bussgeldverfahren – Versagung des rechtlichen Gehörs

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Ein Autofahrer, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt wurde, scheitert mit seinem Versuch, den Fall vor das Oberlandesgericht zu bringen. Er argumentierte, das Gericht habe seinen Einwand, sein Fahrzeug sei mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet, ignoriert. Das Oberlandesgericht wies den Antrag ab und erklärte, der Fall sei nicht von ausreichender Bedeutung, um eine weitere Überprüfung zu rechtfertigen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 139/24 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Zulassungsantrag zur Rechtsbeschwerde wurde als unbegründet verworfen, wodurch die Rechtsbeschwerde zurückgezogen gilt.
  • Der Betroffene wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt.
  • Der Betroffene rügte, dass ihm kein rechtliches Gehör gewährt wurde, da das Gericht nicht auf seine Angaben über den Fahrtenschreiber einging.
  • Das Gericht stellte fest, dass für eine Rechtsbeschwerde keine gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
  • Die Entscheidung wurde nicht aufgrund einer fehlerhaften Einzelfallbeurteilung, sondern zur Klärung grundlegender rechtlicher Fragen interpretiert.
  • Es fehlt an entscheidungserheblichen und klärungsbedürftigen Fragen bezüglich der Nutzung des Tachographen.
  • Die Amtsaufklärungspflicht ist nicht pauschal, sondern abhängig von den individuellen Umständen des Falles.
  • Der Zulassungsgrund zur Sicherung einheitlicher Rechtsprechung wurde nicht erfüllt.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Erhebung von Rechtsbeschwerden bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten.
  • Betroffene sollten wissen, dass das Fehlen eines rechtlichen Gehörs nicht automatisch zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führt.

Urteil: Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren entscheidend

Bußgeldverfahren sind ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Verkehrsrechts und betreffen eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern. Wenn jemand gegen Verkehrsregeln verstößt, kann ein Bußgeld verhängt werden, dessen Höhe von der Schwere des Verstoßes abhängt. Ein zentrales Element in diesen Verfahren ist das rechtliche Gehör, das jedem Betroffenen zusteht. Dieses Recht bedeutet, dass die Person die Möglichkeit haben muss, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und ihre Sicht der Dinge darzulegen. Eine Versagung dieses Rechts kann schwerwiegende Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens haben. Die Wahrung des rechtlichen Gehörs ist nicht nur ein Grundpfeiler des fairen Verfahrens, sondern auch ein wesentlicher Aspekt der Rechtsprechung. Wird dieses Recht verletzt, kann das gesamte Verfahren in Frage gestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeiten zur Einsichtnahme in relevante Unterlagen oder die Abgabe von Erklärungen. Ein solches Versäumnis kann zu einer Aufhebung von Bußgeldbescheiden führen und somit den betroffenen Verkehrsteilnehmer in eine bessere Position versetzen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall untersucht, in dem die Versagung des rechtlichen Gehörs eine entscheidende Rolle spielte und dessen Auswirkungen auf das Bußgeldverfahren nachgezeichnet werden. Holen Sie sich rechtliche Unterstützung bei Bußgeldverfahren! Wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind oder Ihr Recht auf Gehör in Frage steht, sind Sie nicht allein. Unsere Kanzlei hat umfassende Erfahrung im Verkehrsrecht und versteht die Herausforderungen, denen Sie gegenüberstehen….


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