Ein Anlagenbauer lässt einen Auftraggeber in China im Stich und gerät in die Insolvenz. Nun scheitert der Versuch, noch ausstehende Zahlungen einzuklagen – das Gericht sieht die Kündigung des Vertrages als gerechtfertigt an. Der Fall zeigt, welche schwerwiegenden Folgen Vertragsverletzungen und massive Verzögerungen bei Großprojekten haben können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 189/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht entschied, dass die Berufung der Klägerin gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts zurückgewiesen wurde. Die Klägerin hatte Werklohnansprüche der M.-GmbH geltend gemacht, die im Rahmen eines Liefervertrags mit der Beklagten entstanden sind. Der Fall drehte sich um Schwierigkeiten bei der Ausführung eines Bauprojekts in China, die zu einem Baustopp führten. Die Beklagte hatte mehrfach Mängel und Verzögerungen in der Bauausführung beanstandet und Fristen gesetzt. Eine Nachtragsfähigkeit für Erhöhungen der Stahlpreise wurde vertraglich nur unter engen Bedingungen vereinbart. Der Bauauftrag umfasste mehrere Teillieferungen, von denen nur eine vollständig umgesetzt wurde. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass die Beklagte zur Zahlung der geltend gemachten Werklohnansprüche verpflichtet war. Das Gericht ließ keine Revision zu, was die endgültige Entscheidung in der Sache stärkt. Die Kosten des Berufungsverfahrens gingen zu Lasten der unterlegenen Partei. Der Fall bietet Einsichten in die Bedeutung von klaren vertraglichen Regelungen und der rechtzeitigen Beanstandung von Mängeln im Bauwesen. Gerichtsurteil zu Nachtragsleistungen: Vergütung im Bauvertrag geklärt Im Bauwesen kommt es häufig zu unvorhergesehenen Umständen, die zusätzliche Arbeiten notwendig machen. Diese sogenannten Nachtragsleistungen stellen eine besondere Herausforderung sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer dar. Der Bauvertrag regelt normalerweise die Vergütun
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Az: 5 Sa 509/10 Urteil vom 09.06.2011 In dem Rechtsstreit hat die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein auf die mündliche Verhandlung vom 14.04.2011 für Recht erkannt: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 09.09.2010, Az. 2 Ca 646/10, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten […]