Punktefalle ohne Pardon: Ein Autofahrer verliert seinen Führerschein, obwohl einige Verkehrsverstöße schon vor einer offiziellen Verwarnung passierten. Das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt: Das neue Punktesystem im Straßenverkehr kennt keine Gnade, selbst wenn man schon ermahnt wurde. Ein wegweisender Beschluss, der Autofahrer aufhorchen lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 B 150/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Antragsteller wollte den Entzug seiner Fahrerlaubnis anfechten und stellt einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund von acht Punkten im Fahreignungsbewertungsregister entzogen, was gesetzlich als Ungeeignetheit gilt. Der Bescheid über die Entziehung war sofort vollziehbar und bedurfte keiner weiteren behördlichen Anordnung. Die Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins war rechtmäßig und folgt direkt aus dem Gesetz. Das Gericht stellte fest, dass der Bescheid rechtmäßig und die Anordnungen des Antragsgegners gerechtfertigt sind. Es gab keine Zweifel an der Richtigkeit der im Fahreignungsregister eingetragenen Punkte. Der Antragsteller konnte keine ausreichenden rechtlichen Gründe gegen die Entziehung vorbringen. Das Gericht wies den Einwand des Antragstellers zurück, wonach frühere Verstöße nicht in die aktuelle Bewertung einfließen dürften. Der Bescheid über die Zwangsgeldandrohung war ebenfalls rechtmäßig und unterlag dem Sofortvollzug. Die Entscheidung hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnis des Antragstellers dauerhaft entzogen bleibt, da er als ungeeignet gilt. Fahrerlaubnisentziehung: Diskussion über Tattagsprinzip und Rechtsprechung Im deutschen Rechtssystem spielt die Fahrerlaubnis eine zentrale Rolle, da sie eng mit der Sicherheit im Straßenverkehr verbunden ist. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine schwerwiegende Maßnahme, die in der Regel nach gravierenden Verkehrsdelikten oder wiederholten Ordnungswidri
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de ArbG Essen – Az.: 1 Ca 1725/18 – Urteil vom 06.12.2018 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert wird auf 14.502,88 EUR festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über einen Schadenersatz aus Arbeitnehmerhaftung. Der Beklagte war bei der Klägerin als Kraftfahrer aufgrund […]