Ein langjähriger Mitarbeiter kämpft erfolgreich gegen seine Kündigung nach einer Unternehmensfusion. Das Gericht deckt Widersprüche in der Argumentation des Arbeitgebers auf und stellt klar: Persönliche Differenzen rechtfertigen keine Kündigung. Ein Sieg für den Arbeitnehmer und eine Mahnung an Unternehmen, bei Umstrukturierungen sorgfältig vorzugehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Sa 1131/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Entscheidung des Gerichts betrifft die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung im Rahmen einer Unternehmensverschmelzung. Es gab eine soziale Abfederung für die betroffenen Mitarbeiter durch einen Überleitungstarifvertrag. Der Kläger wurde gekündigt, nachdem sein Tätigkeitsbereich im Unternehmen angepasst wurde. Das Arbeitsgericht hatte die Kündigung als sozial ungerechtfertigt angesehen. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte keine ausreichende unternehmerische Entscheidung oder den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten nachweisen konnte. Der Kläger argumentierte, dass eine Weiterbeschäftigung in verschiedenen Positionen weiterhin möglich gewesen wäre. Die Beklagte führte an, dass keine freien Stellen vorhanden seien und der Tätigkeitsbetrieb des Klägers aufgelöst wurde. Die Berufung der Beklagten wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Das Gericht ließ keine Revision zu, was die endgültige Entscheidung bedeutet. Die Auswirkungen dieser Entscheidung stärken die Kündigungsschutzrechte von Arbeitnehmern in vergleichbaren Situationen. Betriebliche Kündigung im Fokus: Rechtliche Herausforderungen und Fallanalyse Bei einer
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Verwaltungsgericht Braunschweig Az: 6 B 411/07 Beschluss vom 18.02.2008 In der Verwaltungsrechtssache Streitgegenstand: Erteilung einer Ausnahmegenehmigung hat das Verwaltungsgericht Braunschweig – 6. Kammer – am 18. Februar 2008 beschlossen: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird […]