Das Wichtigste: Kurz & knapp
Die Klage zur Räumung der Wohnung der Beklagten wurde abgewiesen, was bedeutet, dass die Beklagten weiterhin in der Wohnung bleiben dürfen.
Der Kläger hatte die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund der Nutzung einer Allgemeinstromsteckdose zur Ladung eines Elektrofahrzeugs ausgesprochen.
Die Beklagten gaben zu, ihr Elektroauto mehrfach über die Allgemeinstromsteckdose aufgeladen zu haben, bedauerten jedoch ihr Verhalten.
Die Nutzung der Steckdose führte zu unbezifferten Mehrkosten, die auf alle Mieter umgelegt werden sollten, was zu Beschwerden anderer Mieter führte.
Der Kläger sah die Nutzung als Vertragsverletzung an und hielt sie für unzumutbar für die anderen Mieter.
Die Beklagten boten an, die entstandenen Mehrkosten zu übernehmen und schlugen eine pauschale Zahlung vor, um den Konflikt zu lösen.
Der Kläger konnte jedoch keine genau bezifferten Mehrkosten nachweisen und hatte auch keine vorherige Abmahnung ausgesprochen.
Das Gericht entschied, dass das Verhalten der Beklagten nicht ausreichte, um das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine klare Abmahnung notwendig ist, bevor drastische Maßnahmen wie eine fristlose Kündigung ergriffen werden können.
Mieter sollten sich darüber im Klaren sein, dass die illegale Nutzung von Allgemeinstrom problematisch sein kann, jedoch rechtliche Schritte des Vermieters an klare Kriterien gebunden sind.
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