Ein langjähriger Verwaltungsangestellter kämpft vor Gericht um seine Krankengeldzahlungen, nachdem ein Gutachter seine Arbeitsunfähigkeit in Frage stellt. Ein erbitterter Rechtsstreit entbrennt, in dem sich Gutachter und behandelnder Arzt widersprechen, während das Gericht nach der Wahrheit sucht. Am Ende entscheidet das Gericht: keine ausreichenden Beweise für eine Arbeitsunfähigkeit – kein Krankengeld. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 9 KR 359/13 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger beantragte Krankengeld für einen bestimmten Zeitraum aufgrund fortdauernder Arbeitsunfähigkeit. Verschiedene Gutachten bescheinigten dem Kläger zunächst eine Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen. Ein späteres Gutachten stellte eine Anpassungsstörung fest und wies darauf hin, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend medizinisch begründet sei. Das Gericht wies die Berufung des Klägers gegen die Entscheidung des Sozialgerichts zurück. Es wurde festgestellt, dass die Arbeitsunfähigkeit des Klägers nicht mehr als notwendig medizinisch begründet war. Der Kläger hatte mehrfach Psychotherapieangebote abgelehnt oder abgebrochen, was negativ gewichtet wurde. Die Beweislast für die Notwendigkeit der Krankmeldung lag beim Kläger, was er nicht hinreichend erfüllen konnte. Das Gericht entschied, dass es keine ausreichenden Gründe für die fortdauernde Gewährung von Krankengeld gab. Die Entscheidung hat zur Folge, dass der Kläger für den beantragten Zeitraum kein Krankengeld erhält. Das Urteil verdeutlicht die hohe Anforderung an die Beweisführung bei Ansprüchen auf Krankengeld. Beweislast im Krankengeldanspruch: Herausforderungen für Versicherte im Sozialrecht Im deutschen Sozialrecht spielt das Krankengeld eine zentrale Rolle, um Arbeitnehmer während einer Krankheit finanziell abzusichern. Es wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, wenn eine Arbe
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Stuttgart – Az.: 23 O 56/21 – Urteil vom 10.12.2021 1. Der Anspruch ist dem Grunde nach gerechtfertigt. 2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Tatbestand Die Kläger verlangen von der Beklagten, einem Rohrreinigungsunternehmen, Schadensersatz wegen Rohrreinigungs-Abwasserschadens. Die Kläger sind Wohnungseigentums-Eigentümer (WE-Eigentümer) nach WEG einer Wohnung […]