Ein Autofahrer kämpft vor Gericht um seinen Führerschein, nachdem ein Drogentest eine hohe Amphetamin-Konzentration in seinem Blut enthüllt hat. Seine Verteidigung: Die Drogen wurden ihm heimlich verabreicht. Das Gericht bleibt jedoch skeptisch und entzieht dem Mann die Fahrerlaubnis, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 L 1473/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Antragsteller beantragte Prozesskostenhilfe, die jedoch abgelehnt wurde, da seine Erfolgsaussichten unzureichend erschienen. Die Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfügung wurde ebenfalls abgelehnt. Der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen. Die Entscheidung basierte auf der rechtlichen Einschätzung, dass die Ordnungsverfügung offensichtlich rechtmäßig ist. Die sofortige Vollziehung wurde als formell korrekt erachtet und ausreichend begründet. Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn der Betroffene als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs gilt. Der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln schließt in der Regel die Kraftfahreignung aus, insbesondere bei starken Drogen wie Amphetamin. Die Rechtslage erfordert nicht, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Fahren besteht. Der Antragsteller hatte unstreitig Amphetamin konsumiert, was durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen wurde. Der Einwand des Antragstellers, die Drogen seien ihm unwissentlich verabreicht worden, wurde im Verfahren nicht anerkannt. Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen: Prozesskostenhilfe im Fokus Die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Drogenkonsum stellt ein ernstes Thema dar, das sowohl rechtliche als auch persönliche Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen kann. In Deutschland ist der Konsum von Amphetaminen und anderen Drogen für den Betrieb eines Fahrzeugs nicht nur gefährlich, son
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Sachverhalt & Ergebnis Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen am 11.02.2016 in Freudenberg auf der Fließenhardtstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h um 23 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit einer Geschwindigkeitsmessanlage Traffipax Speedophot der Fa. Traffipax GmbH. Bei Durchsicht der Bußgeldakte wurde festgestellt, […]