Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechtsschutzversicherung – Definition des Versicherungsfalls

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Ein Autofahrer kämpft um die Kostenübernahme für ein Produkthaftungsverfahren, nachdem sein zwei Jahre alter Gebrauchtwagen eine teure Panne hatte. Die Rechtsschutzversicherung weigert sich zu zahlen, da der Schaden erst nach Ablauf des Versicherungsvertrags auftrat. Nun muss der Kläger die Kosten für den Rechtsstreit selbst tragen – ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Versicherungsnehmer. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 51/16 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall dreht sich um die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung für eine Produkthaftungsangelegenheit eintritt. Zwischen den Parteien bestand ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, der zu einem bestimmten Zeitraum gilt. Die Schwierigkeiten ergeben sich aus der Frage, ob der Versicherungsfall innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens eingetreten ist. Das Gericht wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte die Abweisung der Klage durch das Amtsgericht. Die Entscheidung basierte auf der Regelung, dass der Versicherungsfall mit dem Schadensereignis beginnt, welches dem Anspruch zugrunde liegt. Das Gericht lehnte die Argumentation des Klägers ab, wonach der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe für die Bestimmung des Versicherungsfalls entscheidend sei. Es wurde betont, dass nicht der Erwerb des Fahrzeugs, sondern der konkrete Schadensvorgang maßgeblich ist. Das Amtsgericht sah keine Intransparenz oder unangemessene Benachteiligung in den Versicherungsbedingungen. Das Urteil bestätigt die Relevanz der Folgenereignistheorie in Zusammenhang mit der Auslegung von Rechtsschutzversicherungsverträgen. Die Entscheidung hat zur Folge, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen muss und keine Deckung durch die Versicherung erhält. Klärung des Versicherungsfalls: Ein wegweisendes Urteil zur Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherungen sind ein wichtiger Bestandteil des modernen R


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv