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Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung – Prämienzahlung für vorläufige Deckungsschutz

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Versicherung will Prämie kassieren, obwohl kein Antrag gestellt wurde – Landgericht Düsseldorf pfeift sie zurück. Autofahrerin wehrt sich erfolgreich gegen saftige Rechnung für vorläufigen Versicherungsschutz. Gericht stellt klar: Keine Willkür bei der Prämienberechnung, auch nicht bei unvollständigen Angaben. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 S 5/16 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin fordert eine Prämie für den vorläufigen Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum. Der vertragliche Zusammenhang ist durch eine vorläufige Deckungszusage zwischen der Klägerin und der Beklagten gekennzeichnet, die keine klare Vereinbarung über die Prämienhöhe enthält. Schwierigkeiten ergeben sich aus der Berechnung der Prämie und der Beweisführung hinsichtlich der relevanten Parameter, die für die Preisgestaltung entscheidend sind. Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen, da die Höhe der Prämie nicht schlüssig dargelegt wurde und allgemeine Geschäftsbedingungen fraglich waren. Die Klägerin argumentierte in der Berufung, dass sie die notwendigen Parameter berücksichtigt habe und das Geburtsdatum keinen Einfluss auf die Prämie habe. Das Gericht wies jedoch auf die Verantwortung des Versicherers hin, klare Vereinbarungen zu treffen. Es wurde festgestellt, dass die Klägerin für die Prämienhöhe eine unzureichende Beweisführung geleistet hatte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die rechtlichen Ansprüche sofort durchgesetzt werden können. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Haftungsfragen der Versicherungen und deren Prämienberechnungen. Autofahrer sollten insbesondere darauf achten, klare Vereinbarungen über die Versicherungsbedingungen zu treffen, um spätere finanzielle Belastungen zu vermeiden. Prämienzahlung und vorläufiger Schutz: Wichtige Urteile zur Kfz-Haftpflichtversicherung Die Kraftfahrzeugha


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