Vorsorgevollmacht – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen Sicherheit – aber birgt auch Risiken. Dieser Artikel deckt auf, welche Haftung Bevollmächtigte tragen und wie Sie Missbrauch vorbeugen. Schützen Sie sich und Ihr Vermögen! (Symbolfoto: dekdoyjaidee – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Bevollmächtigte tragen eine erhebliche Verantwortung und können für Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden. Es besteht das Risiko des Missbrauchs der Vollmacht durch den Bevollmächtigten. Bei einem Auftragsverhältnis gelten strengere Haftungsregeln als bei einem Gefälligkeitsverhältnis. Bevollmächtigte haften für Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Ausübung ihrer Pflichten. Ein Verstoß gegen den Willen des Vollmachtgebers kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Die unsachgemäße Verwaltung von Vermögen kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Bei medizinischen Entscheidungen besteht das Risiko von Fehlentscheidungen mit schwerwiegenden Folgen. Eine zu weit gefasste Vollmacht erhöht das Missbrauchsrisiko und die potenzielle Haftung. Interessenkonflikte des Bevollmächtigten können zu Pflichtverletzungen führen. Ohne notarielle Beurkundung besteht ein erhöhtes Risiko der Nichtanerkennung der Vollmacht durch Dritte.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BUNDESGERICHTSHOF Az.: IX ZR 449/99 Verkündet am: 06.02.2003 Leitsatz: Verrechnungen im Kontokorrent unterliegen – soweit das Kreditinstitut den Kunden (späteren Gesamtvollstreckungsschuldner) vereinbarungsgemäß und zeitnah wieder über die Eingänge verfügen läßt – auch dann nicht dem Aufrechnungsverbot, wenn der vereinbarte Kreditrahmen nicht voll ausgenutzt wird. Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat […]