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Vorsorgevollmacht wider Willen – Rücktritt für Vollmachtnehmer möglich?

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Vorsorgevollmacht wider Willen – ein Dilemma mit Ausweg? Stellen Sie sich vor, Sie werden plötzlich mit der Verantwortung betraut, über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden – ohne dass Sie darum gebeten wurden. Eine Vorsorgevollmacht, ursprünglich als Akt des Vertrauens gedacht, wird zum Albtraum. Was tun, wenn der gute Wille zur Belastung wird? Gibt es einen Ausweg aus dieser scheinbar ausweglosen Situation? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen und praktischen Aspekte des Rücktritts von einer Vorsorgevollmacht und zeigt, dass es trotz aller Herausforderungen Lösungen gibt. (Symbolfoto: thodonal – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Person, selbstbestimmt festzulegen, wer ihre Angelegenheiten regeln soll, falls sie dazu nicht mehr in der Lage ist. Die rechtlichen Grundlagen für Vorsorgevollmachten basieren auf den allgemeinen Bestimmungen zur Stellvertretung und Vollmacht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Vollmachtnehmer können aus verschiedenen persönlichen Gründen den Wunsch entwickeln, von ihrer Verantwortung zurückzutreten. Die vorherrschende Rechtsmeinung geht davon aus, dass ein Vollmachtnehmer die Möglichkeit haben muss, die Vollmacht niederzulegen. Ein Rücktritt kann zu einem Konflikt mit dem Willen des Vollmachtgebers führen, da dieser die Vollmacht ursprünglich erteilt hat. Es gibt formelle Schritte für einen wirksamen Rücktritt, die beachtet werden müssen. Als Alternativen zum vollständigen Rücktritt kommen eine teilweise Niederlegung oder Übertragung der Vollmacht in Frage.


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