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Vorsorgevollmacht – Was dürfen Bevollmächtigte?

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Die Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung im Alter oder bei Krankheit. Sie ermöglicht es, einer Vertrauensperson weitreichende Befugnisse zu übertragen und so eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden. Dabei ist es entscheidend, den Umfang der Vollmacht klar zu definieren und die Grenzen der Bevollmächtigung zu beachten.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, selbstbestimmt Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen.
  • Eine Vorsorgevollmacht tritt erst in Kraft, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig ist.
  • Der Hauptzweck einer Vorsorgevollmacht ist die Wahrung der Selbstbestimmung.
  • Sie kann eine gerichtliche Betreuung vermeiden.
  • Im Unterschied zu anderen Vollmachtsarten, ist sie speziell für den Vorsorgefall konzipiert.
  • Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
  • Eine Vorsorgevollmacht kann Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten umfassen.
  • Im Bereich der Vermögensverwaltung dürfen Bevollmächtigte weitreichende finanzielle Entscheidungen treffen.
  • In medizinischen Angelegenheiten handelt der Bevollmächtigte stellvertretend für den Vollmachtgeber.

Klarheit schaffen: Die Befugnisse eines Bevollmächtigten

Die Vorsorgevollmacht ist ein entscheidendes Instrument der persönlichen Zukunftsplanung. In einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung wächst auch die Wahrscheinlichkeit, irgendwann auf Unterstützung angewiesen zu sein. Hier setzt die Vorsorgevollmacht an: Sie ermöglicht es, selbstbestimmt Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen. Doch was genau beinhaltet eine Vorsorgevollmacht? Wer kann sie erteilen, und welche Befugnisse lassen sich damit übertragen? Die Antworten auf diese Fragen bilden das Fundament für ein umfassendes Verständnis dieses wichtigen Rechtsinstruments.

Definition und Zweck einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem eine Person (der Vollmachtgeber) eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt, in ihrem Namen zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Diese Vollmacht greift in der Regel erst dann, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Der Hauptzweck einer Vorsorgevollmacht besteht darin, die Selbstbestimmung des Vollmachtgebers auch in Situationen zu wahren, in denen er nicht mehr eigenständig entscheiden kann. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann in vielen Fällen die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermieden werden. Dies bedeutet, dass die vom Vollmachtgeber selbst ausgewählte Vertrauensperson die Angelegenheiten regelt, anstatt dass ein vom Gericht bestellter Betreuer eingesetzt wird.

Abgrenzung zu anderen Vollmachten

Die Vorsorgevollmacht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von anderen Vollmachtsarten: Im Gegensatz zur Generalvollmacht, die sofort wirksam wird und dem Bevollmächtigten umfassende Handlungsbefugnisse einräumt, tritt die Vorsorgevollmacht in der Regel erst dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Sie ist speziell für diesen „Vorsorgefall“ konzipiert. Die Patientenverfügung hingegen ist kein Vollmachtsdokument im eigentlichen Sinne, sondern eine schriftliche Anweisung des Verfassers an Ärzte und Pflegepersonal für bestimmte medizinische Situationen….


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