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Wiederholte Parkverstöße durch Mieter – Mietvertragskündigung rechtmäßig?

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Parkverstöße vor dem Haus, Kündigungen, Gericht: Ein Berliner Mietstreit eskaliert. Obwohl der Mieter wiederholt die Garagenzufahrt und den Gehweg blockierte, erklärte das Landgericht die Kündigungen der Vermieterin für unwirksam. Kann ein Falschparker also nicht gekündigt werden? Zum vorliegenden Urteil Az.: II-63 S 193/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Rechtsstreit betrifft die Frage der Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung durch die Vermieterin wegen wiederholter Parkverstöße des Mieters. Das Gericht entschied, dass die Berufung der Vermieterin gegen ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts unbegründet war. Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wäre, was hier nicht der Fall war. Der Parkverstoß wurde als Ordnungswidrigkeit eingestuft und nicht als so schwerwiegend erachtet, dass eine Kündigung gerechtfertigt wäre. Eine Abmahnung wäre erforderlich gewesen, da die Kündigung sich auf vertragliche Pflichten bezog, die nur teilweise verletzt wurden. Die Beeinträchtigung der Garagenzufahrt durch das Parken war nicht ausreichend, um den Hausfrieden nachhaltig zu stören. Das Parkverhalten führte nicht zu einer strafrechtlich relevanten Nötigung oder zu einem erheblichen Wohnkonflikt. Der Stelle des Fahrzeugs war nicht auf dem Grundstück, sondern davor, was die Nutzung der Zufahrten nicht erheblich beeinträchtigte. Der Fall unterschied sich wesentlich von einem vorherigen Urteil, bei dem die Zufahrt im Gewerbemietverhältnis blockiert wurde. Die Entscheidung hat zur Folge, dass Vermieter bei ähnlichen Fällen sorgfältig prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung tatsächlich gegeben sind. Rechtmäßigkeit von Mietkündigungen bei wiederholten Parkverstößen geprüft Parkverstöße durch Mieter sind ein häufiges Problem, das viele Vermieter vor Herausforderungen stellt. In Wohnanlagen, in de


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