Kostenstreit um Aufzug-Modernisierung: Bamberger Landgericht bestätigt Fehlentscheidung von Eigentümerversammlung und hebt ungültige Kostenverteilung auf. Eigentümer müssen sich auf neue finanzielle Belastungen einstellen, da frühere Beschlüsse für ungültig erklärt wurden. Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, um grundsätzliche Rechtsfragen zu klären. Zum vorliegenden Urteil Az.: 41 S 21/23 WEG | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Es geht um die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung, die Änderungen am Kostenverteilungsschlüssel betreffen. Die Eigentümerversammlung beschloss, die Kosten für die Aufzugsanlagen anders zu verteilen, ohne dass alle Eigentümer dies bewusst entschieden oder die Zustimmung des Verwalters vorlag. Das Amtsgericht Würzburg erklärte die Beschlüsse für ungültig, da sie nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprachen und der Verteilungsschlüssel nicht rechtmäßig geändert wurde. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde vom Landgericht Bamberg zurückgewiesen. Das Gericht entschied, dass für eine Änderung des Verteilungsschlüssels die Zustimmung des Verwalters und das Bewusstsein der Eigentümer erforderlich sind. Die Formulierung „alle Kosten“ wurde dahingehend interpretiert, dass sie sich nur auf allgemeine Betriebskosten bezieht, nicht auf alle Kosten wie Modernisierung oder Instandhaltung. Die Entscheidung wirkt sich dahingehend aus, dass Änderungen am Kostenverteilungsschlüssel ohne klare Zustimmung und Bewusstsein der Eigentümer unzulässig sind. Die Revision gegen das Urteil wurde zugelassen, was bedeutet, dass das Urteil noch nicht endgültig ist und weiter überprüft werden kann. Eigentümer sollten sicherstellen, dass bei Änderungen des Kostenverteilungsschlüssels alle formalen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um zukünftige Anfechtungen zu vermeiden. Das Urteil betont die Wichtigkeit der genauen Einhaltung der Teilungse
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de LG Oldenburg – Az.: 4 Qs 155/22 – Beschluss vom 24.05.2022 In der Strafsache wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort hat das Landgericht Oldenburg – 4. Große Strafkammer –am 24.05.2022 beschlossen: Auf die Beschwerde der Beschuldigten vom 26.04.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg vom 21.04.2022 aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die […]