Das Wichtigste: Kurz & knapp
Die Antragstellerin wollte die Wohnfläche ihrer Mietwohnung feststellen lassen, da sie Zweifel an der Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung hatte.
Es bestand Unstimmigkeit zwischen der angegebenen Wohnfläche des Vermieters und der von der Mieterin selbst erhobenen Messung.
Das Amtsgericht hatte den Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren zunächst abgelehnt, da es kein relevantes rechtliches Interesse sah.
Der Beschluss wurde von der Antragstellerin angefochten, da selbst kleine Abweichungen in der Wohnfläche finanzielle Folgen haben können.
Das Gericht stellte fest, dass auch abweichende Aussagen zur Wohnfläche ein rechtliches Interesse begründen, das ein Beweisverfahren rechtfertigt.
Der Begriff des rechtlichen Interesses wurde als weit gefasst verstanden, was ermöglicht, dass in verschiedenen Kontexten Beweisanträge zulässig sind.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die Überprüfung von Messungen durch ein Sachverständigengutachten sinnvoll sein kann, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Das Gericht wies das Amtsgericht an, ein Gutachten zur Wohnfläche in Auftrag zu geben, um weitere Auseinandersetzungen zu klären.
Diese Entscheidung kann für Mieter von Bedeutung sein, die Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Betriebskostenabrechnung haben und rechtliche Schritte einleiten wollen.
Die Möglichkeit, ein selbstständiges Beweisverfahren einzuleiten, stärkt die Position von Mietern in Fragen zur Vermessung und Abrechnung von Wohnflächen.
Gerichtsurteil beleuchtet Auseinandersetzungen um Wohnfläche und Betriebskosten
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