Cannabis-Legalisierung kippt Bewährungswiderruf: Ein Leipziger verurteilt wegen Drogenbesitzes wird durch das neue Gesetz zum Hoffnungsträger für ähnliche Fälle, nachdem das Oberlandesgericht Dresden seine erneute Inhaftierung vorerst stoppt. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die weitreichenden Folgen der Gesetzesänderung für laufende Strafverfahren und offenbart die komplexen juristischen Fragen im Umgang mit rückwirkenden Rechtsänderungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ws 95/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Beschluss des Oberlandesgerichts betrifft den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund erneuter Straffälligkeit des Verurteilten. Die Entscheidung stützt sich auf eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. Das vorherige Gericht hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, die jedoch nach einem neuen Vergehen widerrufen wurde. Der Verurteilte legte gegen den Widerruf Beschwerde ein, die schließlich vom Oberlandesgericht angenommen wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Grundlage für die Widerrufsentscheidung nicht mehr bestand, da eine der Einzelstrafen entfallen ist. Mit der Legalisierung von Cannabis wurden wesentliche Änderungen im Strafrecht wirksam, was Auswirkungen auf die Beurteilung des Falls hatte. Die Entscheidung hat zur Folge, dass der Verurteilte nicht mehr die volle Freiheitsstrafe verbüßen muss. Financial responsibility for legal costs was placed on the state treasury in this case. Die Maßnahme könnte vergleichbare Fälle beeinflussen und zu weiterer Rechtsprechung in Bezug auf Cannabiskonsum während der Bewährungszeit führen. Vor diesem Hintergrund müssen betroffene Personen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf ihre Bewährungsauflagen sorgfältig prüfen. Widerruf der Bewährung nach Cannabis-Legalisierung: Ein entscheidender Fall
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Bremen Az: 9 C 0566/11 Urteil vom 09.02.2012 Leitsatz (nicht amtlich – vom Verfasser): Ein Patient kann den mit einer Arztpraxis vereinbarten Termin jederzeit stornieren, ohne dass er dem (nicht) behandelnden Arzt eine Vergütung schuldet. Terminabsprachen haben für sich genommen einen bloß organisatorischen und nicht rechtsverbindlichen Inhalt. Schließlich wollen […]