Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind die Grundpfeiler jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Während die Teilungserklärung die rechtliche Struktur festlegt, regelt die Gemeinschaftsordnung das Zusammenleben. Beide Dokumente sind für ein harmonisches Miteinander unerlässlich und sollten von jedem Wohnungseigentümer verstanden werden. (Symbolfoto: psisa – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind die rechtlichen Grundlagen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung des Grundstücks in einzelne Wohnungen und definiert Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben der Eigentümer und ergänzt die gesetzlichen Vorschriften. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ein Spezialgesetz für Wohnungseigentum und geht dem allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bilden zusammen die „Verfassung“ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Teilungserklärung enthält detaillierte Beschreibungen des Grundstücks, der Wohnungen und der Miteigentumsanteile. Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum werden in der Teilungserklärung klar voneinander abgegrenzt. Die Miteigentumsanteile bestimmen die Stimmrechte, Kostenverteilung und Erlöse. Sondernutzungsrechte gewähren einzelnen Eigentümern das exklusive Nutzungsrecht an bestimmten Teilen des Gemeinschaftseigentums. Die Teilungserklärung regelt die Verteilung von Kosten und Lasten innerhalb der Gemeinschaft. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung im Wohnungseigentumsrecht Teilungserklä
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de Verursacht ein Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug alkoholbedingt einen Verkehrsunfall und begeht er sodann z.B. noch eine Verkehrsunfallflucht, so muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers den Schaden gegenüber den Geschädigten zwar vollständig ausgleichen, sie kann jedoch dann bei dem jeweiligen Versicherungsnehmer und/oder dem Fahrer des Fahrzeugs Regress nehmen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann nicht […]