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Kfz-Kaskoversicherung – Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung

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Porsche-Besitzer verliert Prozess gegen Kaskoversicherung wegen angeblichen Teilediebstahls: Widersprüchliche Aussagen und Verweigerung der Untersuchung führen zur Ablehnung der Klage. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Leistungsfreiheit der Versicherung aufgrund arglistiger Obliegenheitsverletzung. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 U 184/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger verlangt Entschädigung von seiner Kaskoversicherung für den gestohlenen Teil eines Fahrzeugs. Das Gericht beurteilt die Umstände des Diebstahls als unklar und wirft Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers auf. Die Beklagte erhebt den Einwand, dass der Kläger seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt hat. Es bestehen Diskrepanzen zwischen der Darstellung des Klägers und den Informationen der Beweisaufnahme. Der Kläger hatte sich geweigert, Fragen der von der Beklagten beauftragten Person zu beantworten und das Fahrzeug für eine Untersuchung bereit zu stellen. Das Gericht erkennt eine mögliche arglistige Täuschung seitens des Klägers an. Die Abweisung der Klage erfolgt, da der Kläger seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist. Die Entscheidung des Gerichts ist für Fahrzeugbesitzer relevant, da sie verdeutlicht, wie wichtig die Erfüllung von Obliegenheiten in der Kaskoversicherung ist. Schäden durch Obliegenheitsverletzungen können zum Verlust des Versicherungsanspruchs führen. Fahrzeugbesitzer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein, um im Schadensfall ihre Ansprüche optimal abzusichern. Kfz-Kaskoversicherung: Gericht urteilt zu Obliegenheitsverletzungen und Leistungsfreiheit Die Kfz-Kaskoversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes für Fahrzeugbesitzer in Deutschland. Während die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, sorgt die Kaskoversicherung dafür, dass auch Schäden am eigenen


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