Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Zwangshypothek – Prüfung Ratenzahlungs- und Verfallklausel durch Grundbuchamt

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Zwangshypothek zu früh eingetragen: Gericht stoppt übereifrigen Gläubiger! In einem aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht München ging es um eine Zwangshypothek, die vorschnell auf zwei Wohnungen einer Schuldnerin eingetragen wurde. Das Gericht stellte klar: Bei Ratenzahlungsvereinbarungen darf die Zwangsvollstreckung erst beginnen, wenn eine Rate tatsächlich fällig ist. Ein Sieg für die Schuldnerin und eine wichtige Klarstellung für alle, die in Raten zahlen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 34 Wx 199/15 | Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Entscheidung des Gerichts betrifft die Eintragung einer Zwangshypothek in den Wohnungsgrundbüchern und wurde auf Antrag der Beteiligten zu 1 angefochten. In einem vorhergehenden Vergleich wurde ein Zahlungsplan festgelegt, der sich auf mehrere Raten erstreckte. Die Beteiligte zu 1 argumentierte, dass zum Zeitpunkt der Eintragung der Zwangshypothek keine Fälligkeit der weiteren Raten gegeben war. Das Gericht wies das Grundbuchamt an, einen Widerspruch gegen die Eintragung der Sicherungshypothek vorzunehmen. Die Entscheidung basierte darauf, dass die Forderung zum Zeitpunkt der Hypothekeneintragung nicht fällig war, was einen rechtlichen Fehler darstellt. Das Gericht stellte fest, dass mit der Erteilung einer Vollstreckungsklausel die Vorschriften bezüglich der Fälligkeit der Forderung nicht mehr greifen. Die finanzielle Verantwortung für die Verfahrenkosten wurde der Beteiligten zu 1 erlassen, und bereits geleistete Kosten sind zurückzuerstatten. Durch den Beschluss wurde der Schutz von Schuldnern vor einer vorschnellen Eintragung einer Zwangshypothek gestärkt. Der Fall verdeutlicht die Notwendigkeit, die Fälligkeit von Forderungen klar nachzuweisen, bevor Zwangshypotheken eingetragen werden können. Die Entscheidung hat potenziell Folgen für zukünftige Vollstreckungsverfahren und deren Handhabung im Grundbuchrecht. Der Fall vor Gericht Zwangshypothek nach Vergl


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv