Ein Testamentsvollstreckerzeugnis ist ein wichtiges Dokument im Erbrecht. Es bestätigt die Befugnis des Testamentsvollstreckers, den Nachlass zu verwalten und den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen. Doch welche Kosten fallen bei der Beantragung und Ausstellung dieses Zeugnisses an? Haben Sie Fragen zum Testamentsvollstreckerzeugnis oder zur Nachlassverwaltung? Gerne beraten und vertreten wir Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten. Jetzt Ersteinschätzung anfordern! ✔ Das Wichtigste in Kürze Der Hauptfaktor der die Kosten beeinflusst, ist der Nachlasswert. Den Geschäftswert berechnet man, indem man 20 % des Nachlasswertes berechnet. Mit dem Geschäftswert schaut man in der Tabelle Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Anlage 2, Tabelle B (hier zu finden). In der linken Spalte sucht man nach dem berechneten Geschäftswert und in der Spalte „Tabelle B“ findet man die Kosten für das Testamentsvollstreckerzeugnis. Wichtig: Neben dieser Grundgebühr können noch andere Kosten für Notar, Auslagen und andere Dinge entstehen. Erfolge – Gemeinsam die Zukunft planen (Bild: Midjourney KI). Kostentabelle für das Testamentsvollstreckerzeugnis Die Kosten für ein Testamentsvollstreckerzeugnis richten sich nach dem Wert des Nachlasses und dem daraus berechneten Geschäftswert. Hier eine Übersicht für verschiedene Nachlasswerte: Es ist wichtig zu beachten, dass diese Tabelle nur die Grundgebühren darstellt. Zusätzliche Kosten können entstehen, etwa für Auslagen, Kopien oder bei besonders umfangreichen Verfahren. Die Notargebühr fällt zusätzlich an, wenn ein Notar bei der Beantragung des Testamentsvollstreckerzeugnisses hinzugezogen wird. Wie setzen sich die Kosten zusammen? Die Kosten für ein Testamentsv
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Arbeitsgericht Frankfurt am Main Az.: 9 Ca 5820/02 Verkündet am 22.01.2003 In dem Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main Kammer 9 auf die mündliche Verhandlung vom 22.01.2003 für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger mit Schreiben vom 12.04.2002: erteilte Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu […]