Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schwerbehinderter Arbeitnehmer klagt auf behindertengerechte Beschäftigung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Eine blinder Bürofachkraft kämpft vor Gericht um einen behindertengerechten Arbeitsplatz bei den US-Streitkräften, doch seine Klage scheitert. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und weist die Berufung des Klägers ab. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten bei der Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt und die Grenzen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 124/15 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall betrifft den Anspruch des Klägers auf eine behindertengerechte Beschäftigung nach seiner Erblindung.
  • Der Kläger hat zuvor als Koch gearbeitet, war jedoch aufgrund seiner Behinderung nicht mehr in der Lage, diesen Beruf auszuüben.
  • Er hat eine Umschulung zur Bürofachkraft erfolgreich abgeschlossen, aber dennoch keine Anstellung im Bürobereich erhalten.
  • Die Klage des Klägers vor dem Arbeitsgericht wurde abgewiesen, da er die Anforderungen für die gewünschten Stellen nicht erfüllte.
  • Es wurde festgestellt, dass der Kläger lediglich über einen Hauptschulabschluss verfügt und keine relevante Berufserfahrung im Bürobereich nachweisen kann.
  • Der Hauptantrag auf eine bestimmte Stelle war unbegründet, da diese Stelle befristet war und somit nicht mehr zur Verfügung stand.
  • Der Hilfsantrag auf alternative Beschäftigungen wurde ebenfalls als unzulässig und unbegründet abgelehnt.
  • Das Gericht entschied, dass die Anforderungen in den US-Dienstvorschriften für zivilrechtliche Beschäftigte für den Kläger nicht erfüllbar waren.
  • Das Urteil hat zur Folge, dass der Kläger keinen Anspruch auf die beantragte Stelle oder eine vergleichbare Eingruppierung hat.
  • Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, die schwerbehinderte Menschen bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst haben können.

Gerichtsurteil stärkt Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer

Der Beschäftigungsanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist ein zentrales Anliegen im deutschen Arbeitsrecht. Schwerbehinderte Menschen haben nicht nur das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben, sondern auch auf besondere Unterstützung durch ihre Arbeitgeber. Der rechtliche Rahmen, der diesen Anspruch schützt, bildet die Grundlage dafür, dass Menschen mit Behinderungen in der Lage sind, ihre Fähigkeiten in den Beruf einzubringen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dies geschieht vor allem durch Gesetze, die Diskriminierung am Arbeitsplatz verhindern und Fördermaßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt vorsehen. Im Kontext der gesetzlichen Bestimmungen wird besonders der § 164 Sozialgesetzbuch IX relevant, der das Recht auf Beschäftigung und die Voraussetzungen für einen Beschäftigungsanspruch definiert. Hierbei spielen Aspekte wie die Art der Behinderung, die Eignung für die jeweilige Tätigkeit, und die Möglichkeiten des Arbeitgebers eine entscheidende Rolle. Diese Regelungen sind auch für den Arbeitgeber essenziell, um rechtliche Risiken zu minimieren und die betriebliche Integration zu fördern. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall betrachtet, der zeigt, wie das Gericht mit der Thematik des Beschäftigungsanspruchs umgegangen ist und welche Prinzipien dabei zur Anwendung kamen. Ihr Recht auf behindertengerechte Beschäftigung Stehen auch Sie vor ähnlichen Herausforderungen wie der Kläger im Fall? Wir verstehen die Komplexität des Arbeitsrechts und Ihre Rechte als schwerbehinderter Arbeitnehmer….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv