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Kündigungsschutzklage: Kündigung sozial ungerechtfertigt

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Nach jahrelangem Kampf gegen häufige Krankheitsausfälle erringt eine kaufmännische Angestellte einen Sieg gegen ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Köln. Trotz einer langen Krankengeschichte und einer zwischenzeitlichen Langzeiterkrankung wurde die Kündigung als unwirksam erklärt, da die aktuelle Gesundheitsprognose positiv ausfiel. Ein wegweisendes Urteil, das Arbeitnehmern Hoffnung macht, die sich mit ähnlichen Problemen konfrontiert sehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 Ca 805/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht hat festgestellt, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Die Beklagte kündigte aufgrund von krankheitsbedingten Fehlzeiten, die jedoch nicht zu einer gerechten Kündigung führten. Die Klägerin hatte in der Vergangenheit viele Fehltage, dennoch war der Verlauf ihrer Erkrankung nachweislich positiv. Es gab keine hinreichenden Gründe, die eine Kündigung aufgrund gesundheitlicher Probleme rechtfertigen würden. Die Beklagte konnte die Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen durch die Fehlzeiten der Klägerin nicht nachweisen. Die Kündigung wurde trotz der langen Krankheitsgeschichte als sozial ungerechtfertigt erachtet. Aufgrund des Urteils trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits. Das Gericht hat keinen Raum für eine Berufung gelassen. Arbeitnehmer sind durch dieses Urteil vor ungerechtfertigten Kündigungen aufgrund vermuteter gesundheitlicher Probleme besser geschützt. Die Entscheidung könnte ähnliche Kündigungsfälle in der Zukunft beeinflussen und das Bewusstsein für die Rechte von Arbeitnehmern stärken. Kündigungsschutz im Arbeitsrecht:


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