Betreuerin wegen gefälschter Hausbesuche gefeuert: Ein Betreuungsverein in Rheinland-Pfalz kündigte einer langjährigen Mitarbeiterin fristlos, nachdem sie Arbeitszeiten für nicht erbrachte Leistungen abgerechnet hatte. Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung und betonte die besondere Vertrauensstellung von Betreuern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 68/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Es geht um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung aufgrund angeblichen Arbeitszeitbetrugs. Die Klägerin war als Vereinsbetreuerin bei einem Betreuungsverein beschäftigt und wurde wegen falscher Dokumentation ihrer Arbeitszeiten entlassen. Schwierigkeiten ergeben sich aus der Beweisführung, da die Klägerin den Vorwurf der falschen Angaben bestritten hat. Das Gericht hat die fristlose Kündigung für rechtswirksam erklärt und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt. Die Entscheidung basiert auf der Überzeugung, dass die Klägerin am angegebenen Termin nicht bei der Betreuten war, was durch Zeugen belegt wurde. Der Beklagte hielt die Kündigungsfrist ein, sodass der Kündigungsgrund rechtzeitig erkennbar wurde. Die Klägerin hatte keinen stichhaltigen Gegenbeweis erbracht, um die Vorwürfe zu entkräften. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung von Arbeitszeiterfassungen und deren Glaubwürdigkeit. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass falsche Angaben zur Kündigung führen können. Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit einer klaren und korrekten Dokumentation der Arbeitszeiten. Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug: Ein Gerichtsurteil im Fokus Fristlose Kündigungen stellen eine der schwerwiegends
Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de OLG Frankfurt – Az.: 21 W 170/21 – Beschluss vom 15.12.2021 Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 6) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Stadt1 vom 23.08.2021 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Beschwerde unter Einschluss der dem Beteiligten zu 1) im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden den Beteiligten zu […]