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Bußgeldverfahren – Lkw-Führer – Fahrtenschreiberschaublatt mit Namenseintrag des Betroffenen

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Lkw-Fahrer auf der A1 zu dicht aufgefahren: 100 Euro Strafe trotz verstorbenem Bekannten am Steuer? Amtsgericht Lüdinghausen verurteilt trotz abenteuerlicher Einlassungen des Fahrers, der seine Unschuld beteuerte und einen Toten beschuldigte. Überraschende Wendung: Videoaufnahmen entlarven den Fahrer und führen zur Verurteilung wegen fahrlässiger Unterschreitung des Sicherheitsabstands. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 OWi – 89 Js 1028/15 – 77/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Betroffene erhielt eine Geldbuße aufgrund eines Verstoßes gegen den erforderlichen Sicherheitsabstand im Straßenverkehr. Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug wurde als erheblich zu gering eingestuft. Der Fahrer bestritt, selbst gefahren zu sein, und machte geltend, dass ein Bekannter das Fahrzeug gesteuert habe. Es konnten jedoch keine Beweise oder weitere Indizien für diese Behauptung vorgelegt werden. Die Abstandsmessung wurde als ordnungsgemäß und nach den Vorgaben eines standardisierten Messverfahrens durchgeführt anerkannt. Das verwendete Messsystem ermöglicht eine präzise Auswertung von Geschwindigkeiten und Abständen anhand einer Videoaufzeichnung. Das Gericht stellte fest, dass der Betroffene trotz der reduzierte Abstandsregelung den Vorschriften nicht nachkam. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen rechtfertigten keine geringere Bußgeldhöhe oder Ratenzahlung. Die Entscheidung des Gerichts basierte auf der ordnungsgemäßen Beweisaufnahme und der eindeutigen Messmethodik. Das Urteil hat Auswirkungen auf zukünftige Bußgeldverfahren, in denen ähnliche Messverfahren zur Anwendung kommen. Fahrerdaten im Fokus: Gerichtsurteil zu Fahrtenschreibern im Bußgeldverfahren Im Bußgeldverfahren ist es entscheidend, die Verantwortlichkeiten von Verkehrsteilnehmern genau zu bestimmen. Insbesondere bei Lkw-Fahrern spielt der Einsatz von Fahrtenschreibern eine zentrale Rolle. Diese Geräte zei


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