Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsbedingte Kündigung: Interessenausgleich im Insolvenzverfahren

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Arbeitsgericht Mönchengladbach kippt Kündigung in Insolvenzverfahren: 55-jähriger Maschineneinrichter siegt gegen unfaire Entlassung! Das Gericht kritisiert fehlende Transparenz und grobe Fehler bei der Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter. Ein wegweisendes Urteil für Arbeitnehmerrechte in Krisenzeiten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 993/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Kündigung des Klägers wurde für unwirksam erklärt, was bedeutet, dass sein Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Der Fall betrifft die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung während eines Insolvenzverfahrens. Es gab eine signifikante Reduzierung der Beschäftigung und eine unzureichende Auslastung des Betriebs, die zur Kündigung führte. Der Beklagte berief sich auf einen Interessenausgleich mit Namensliste zur Begründung der Kündigung. Der Kläger wies darauf hin, dass keine ordnungsgemäße Sozialauswahl vorgenommen wurde und er keine Informationen über Sozialdaten anderer Arbeitnehmer erhielt. Das Gericht stellte fest, dass die Interessen des Klägers nicht ausreichend gewahrt wurden, da die Sozialauswahl unzureichend war. Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der fehlenden Transparenz und der ungenügenden Prüfung der Sozialkriterien. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beklagten auferlegt, was bedeutet, dass er für die Rechtsstreitkost


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv