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Auslegung gemeinschaftlichen Testaments – Formulierung dass uns Beiden etwas zustoßen sollte

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Ein Ehepaar trifft testamentarische Vorkehrungen für den Fall, dass ihnen „beiden etwas zustoßen sollte“. Doch was passiert, wenn die Eheleute nicht gleichzeitig sterben? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main musste diese Frage klären und entschied über die Gültigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments, das nach dem Tod beider Eheleute für Streit unter den Verwandten sorgte. Dabei ging es nicht nur um die Auslegung des Testaments, sondern auch um die Frage, wer Erbe und wer Vermächtnisnehmer ist – und ob überhaupt ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil betrifft die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments und die Erbfolge nach dem gleichzeitigen Tod der Eheleute.
Die Erblasserin und ihr verstorbener Ehemann hatten mehrere Testamente, die unterschiedliche Vermögensverfügungen beinhalteten.
Es gibt rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Gültigkeit und Anwendung der verschiedenen Testamentsverfügungen, insbesondere der Klausel für den Fall eines gleichzeitigen Todes.
Das Gericht hat entschieden, dass der Antrag auf einen Erbschein, der eine Aufteilung des Erbes zwischen den Beteiligten festlegt, zu erteilen ist.
Die Entscheidung basiert auf der Interpretation des Testaments, welches für den Fall der gleichzeitigen Tode eine spezifische Regelung beinhaltet.
Die Rückstellung der unmittelbaren Wirksamkeit des Beschlusses bis zur Rechtskraft ist ein wichtiger Aspekt der Entscheidung.
Die Kosten des Verfahrens werden zwischen den Beteiligten aufgeteilt, was bedeutet, dass beide Parteien für ihre rechtlichen Streitigkeiten aufkommen müssen.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten wurde nicht gewährt, was die finanzielle Belastung für die Beteiligten erhöhen kann.
Die Möglichkeit, Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einzulegen, zeigt, dass es noch rechtliche Unsicherheiten gibt, die möglicherweise weiter verfolgt werden.
Di[…]


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