Liebesheirat oder Versorgungsehe? Witwe scheitert vor Gericht mit Anspruch auf Hinterbliebenenrente, nachdem ihr Ehemann wenige Tage nach der Hochzeit verstarb. Die Richter zweifeln an den Motiven der 1985 geborenen Frau und sehen die Vermutung einer Versorgungsehe bestätigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 5 R 39/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob eine Versorgungsehe vorliegt. Die Klägerin ist die Witwe eines verstorbenen Versicherten, der kurz vor seinem Tod geheiratet hat. Die Beklagte lehnte die Witwenrente ab, da die Ehe weniger als ein Jahr dauerte, was den Verdacht auf eine Versorgungsehe nahelegt. Die Klägerin argumentierte, dass sie und der Versicherte bereits vor der Krebserkrankung Heiratspläne hatten. Das Sozialgericht Kassel entschied zunächst zugunsten der Klägerin, die Beklagte legte jedoch Berufung ein. Das Hessische Landessozialgericht hob das Urteil des Sozialgerichts Kassel auf und wies die Klage ab. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe nicht widerlegt wurde. Die Klägerin konnte nicht überzeugend nachweisen, dass die Heiratsabsichten unabhängig von der Krankheit bestanden. Aufgrund der kurzen Ehedauer und der klaren Prognose der Erkrankung wurde die Eheschließung als Versorgungsehe eingestuft. Die Entscheidung betont die Bedeutung der nachweislichen Motivlage für eine Heirat bei der Beurteilung einer Versorgungsehe. Versorgungsehe im Fokus: Gerichtsurteil zu Unterhaltsansprüchen und Vermögensaufteilung Im deutschen Familienrecht spielt die sogenannte Versorgungsehe eine bedeutende Rolle, insbesondere wenn es um die Aufteilung von Vermögen und Ansprüchen im Falle einer Trennung oder Scheidung geht. Eine Versorgungsehe liegt vor, wenn eine Ehefrau oder ein Ehemann in die Ehe eingegangen ist, um sich eine gesicherte finanzielle Zukunft zu erhoffen, oft auf Kosten einer Berufstätigkeit o
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de OVG Berlin-Brandenburg, Az.: 1 N 12.19, Beschluss vom 19.06.2019 Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 11. Februar 2019 wird abgelehnt. Die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens trägt der Kläger. Der Wert des Verfahrensgegenstands wird für beide Rechtsstufen jeweils auf 10.000 Euro festgesetzt; insoweit […]