Düsseldorf: Streit um Notarkosten bei 725.000-Euro-Immobilie endet mit gerichtlicher Klärung. Verkäufer wollte Kostenrechnung nicht akzeptieren und zog vor Gericht – jetzt bestätigt das Landgericht Düsseldorf die Rechtmäßigkeit der Notarkosten. Der Fall beleuchtet die Feinheiten der Notarkostenberechnung und zeigt, wie Käufer und Verkäufer bei Immobiliengeschäften finanziell belastet werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 T 74/15 | Das Wichtigste: Kurz & knapp Es geht um die Bestätigung einer Notarkostenrechnung für einen Grundstückskaufvertrag. Der Verkäufer beantragte die Überprüfung der Kostenrechnung durch das Gericht. Der Notar hatte den Kaufvertrag beurkundet und sollte verschiedene Vollzugsaufgaben übernehmen. Die Kostenrechnung enthielt Gebühren für die Beurkundung, den Vollzug und Treuhanddienste. Die Kostenrechnung wurde korrigiert, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Das Gericht entschied, dass die Kostenrechnung den Anforderungen des GNotKG entspricht. Die Berechnung der Gebühren basierte auf dem Kaufpreis des Grundstücks und den relevanten Vorschriften. Die Vollzugsgebühr wurde korrekt nach dem Geschäftswert des Beurkundungsverfahrens ermittelt. Der Verkäufer trägt die Gebühr für die Einholung der Löschungsunterlagen, der Käufer die für die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung. Die Gerichtskosten wurden nicht erhoben, und außergerichtliche Kosten wurden nicht erstattet. Gerichtsurteil zu Notarkosten: Klärung bei Grundstückskauf und Gebührenstruktur Beim Kauf eines Grundstücks sind zahlreiche rechtliche und finanzielle Aspekte zu beachten, die oft Fragen aufwerfen. Ein zentraler Punkt in diesem Zusammenhang ist die Notarkostenberechnung, die für den Abschluss eines Grundstückskaufvertrags erforderlich ist. Diese Kosten setzen sich nicht nur aus den Honoraren des
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