Nach einer gewaltsamen Ehe will eine Mutter ihren Kindern einen Neuanfang ermöglichen und strebt eine Änderung des Familiennamens an. Der Vater weigert sich jedoch, die Zustimmung zu erteilen, was zu einem erbitterten Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Stuttgart führt. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Namensänderung im besten Interesse der Kinder liegt und ob die Mutter das alleinige Entscheidungsrecht erhält. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 UF 117/15 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Mutter hat die Befugnis erhalten, über die Namensführung ihrer Kinder allein zu entscheiden.
- Die Mutter möchte den Namen der Kinder ändern, um eine Namensgleichheit mit ihrem eigenen Geburtsnamen herzustellen.
- Der Vater verweigert seine Zustimmung zur Namensänderung, weshalb die Mutter das Familiengericht eingeschaltet hat.
- Das Familiengericht hatte den Antrag der Mutter zunächst abgelehnt mit der Begründung, das Wohl der Kinder sei nicht betroffen.
- Die Mutter argumentiert, dass die Namensänderung im Interesse der Kinder sei, da sie durch das Verhalten des Vaters traumatisiert sei und keinen Unterhalt erhalte.
- Der Vater bestreitet die Traumatisierung der Mutter und betont, dass die Namensgleichheit wichtig für die zukünftige Beziehung zu den Kindern sei.
- Das Gericht entschied zugunsten der Mutter, dass sie das Recht hat, einen Antrag auf Namensänderung zu stellen.
- Eine Namensänderung ist möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen und dies im Interesse der Kinder ist.
- Die endgültige Entscheidung über die Namensänderung liegt bei der Verwaltungsbehörde und gegebenenfalls bei den Verwaltungsgerichten.
Gerichtsurteil zur Namensänderung bei Scheidung: Rechte und Pflichten der Eltern
Eine Ehescheidung kann für alle Beteiligten eine komplexe und emotionale Situation darstellen, die oft weitreichende Folgen nach sich zieht. Eine dieser Konsequenzen ist die Frage der Namensführung für gemeinsame Kinder. In Deutschland gibt es klare rechtliche Regelungen, die bestimmen, wie und unter welchen Umständen eine Namensänderung für Kinder nach der Trennung der Eltern möglich ist. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, den Interessen des Kindes Rechnung zu tragen und eine einheitliche Identität zu fördern. Das Namensrecht gewährt Eltern die Möglichkeit, den Familiennamen ihrer Kinder zu verändern, jedoch unterliegt dies bestimmten Voraussetzungen und Verfahren. Insbesondere spielen dabei Fragen der elterlichen Sorge, des Wohlbefindens des Kindes und die Zustimmung beider Elternteile eine zentrale Rolle. Oftmals sind diese rechtlichen Rahmenbedingungen nicht leicht zu überblicken, was dazu führen kann, dass betroffene Eltern rechtlichen Rat in Anspruch nehmen müssen, um eine informierte Entscheidung zu treffen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der aufzeigt, wie das Gericht mit dem Thema der Namensänderung für gemeinsame Kinder umgegangen ist und welche Aspekte dabei eine Rolle gespielt haben. Ihr Kind, Ihr Name – Wir helfen Ihnen! Stehen Sie nach einer Trennung oder Scheidung vor der Herausforderung, den Familiennamen Ihres Kindes ändern zu lassen? Wir verstehen die emotionalen und rechtlichen Hürden, die damit verbunden sind. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht und steht Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und die besten Schritte für Ihr Kind zu gehen….