Das Wichtigste: Kurz & knapp
Die Mutter hat die Befugnis erhalten, über die Namensführung ihrer Kinder allein zu entscheiden.
Die Mutter möchte den Namen der Kinder ändern, um eine Namensgleichheit mit ihrem eigenen Geburtsnamen herzustellen.
Der Vater verweigert seine Zustimmung zur Namensänderung, weshalb die Mutter das Familiengericht eingeschaltet hat.
Das Familiengericht hatte den Antrag der Mutter zunächst abgelehnt mit der Begründung, das Wohl der Kinder sei nicht betroffen.
Die Mutter argumentiert, dass die Namensänderung im Interesse der Kinder sei, da sie durch das Verhalten des Vaters traumatisiert sei und keinen Unterhalt erhalte.
Der Vater bestreitet die Traumatisierung der Mutter und betont, dass die Namensgleichheit wichtig für die zukünftige Beziehung zu den Kindern sei.
Das Gericht entschied zugunsten der Mutter, dass sie das Recht hat, einen Antrag auf Namensänderung zu stellen.
Eine Namensänderung ist möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen und dies im Interesse der Kinder ist.
Die endgültige Entscheidung über die Namensänderung liegt bei der Verwaltungsbehörde und gegebenenfalls bei den Verwaltungsgerichten.
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