Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Brandschadensversicherung – vorsätzliche Brandverursachung durch Versicherungsnehmer

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Bahnhofsgebäude in Flammen: War es Brandstiftung? Ein Hauseigentümer aus X. verlor nicht nur sein denkmalgeschütztes Gebäude, sondern auch den Prozess gegen seine Versicherung, die ihm Betrug vorwirft. Brisante Details deuten auf ein perfides Spiel mit dem Feuer hin. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-4 U 96/09 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger verlangte von seiner Versicherung Schadensersatz für einen Brandschaden an einem historischen Bahnhofsgebäude. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen und beschuldigte den Kläger der Eigenbrandstiftung. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Klage ab. Das Gericht sah ausreichende Indizien für eine vorsätzliche Brandstiftung durch den Kläger. Die Versicherungsbedingungen schließen Leistungen bei vorsätzlicher Brandstiftung aus. Es wurde festgestellt, dass keine Einbruchsspuren vorhanden waren und der Kläger als einziger Täter infrage kommt. Die finanzielle Situation des Klägers und sein Interesse am Versicherungsbetrag wurden als Motiv betrachtet. Das Gericht argumentierte, dass der Kläger durch den Brand seine persönlichen Ziele schneller erreichen konnte. Die Entscheidung ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger, einschließlich der Kosten für die Nebenintervention. Juristische Konsequenzen bei vorsätzlicher Brandverursachung in der Versicherung Die Brandschadensversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes für Eigenheime und gewerbliche Immobilien. Sie deckt in der Regel Schäden ab, die durch Feuer entstehen, und ermöglicht es den Versicherten, ihre finanziellen Verluste im Falle eines Brandschadens zu minimieren. Allerdings spielt der Vorsatz eine entscheidende Rolle im Kontext dieser Versicherungen. Wenn ein Versicherungsnehmer absichtlich ein Feuer verursacht, um den Versicherungsschutz in Anspr


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv