Der Bauträgervertrag ist ein essentielles Werkzeug beim Erwerb von Immobilien, das sowohl Käufer als auch Verkäufer berücksichtigt. Es ist entscheidend, die spezifischen Regelungen und Risiken zu verstehen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Eine notarielle Beratung ist unerlässlich, um Klarheit über Rechte, Pflichten und Zahlungsmodalitäten zu erhalten. So wird sichergestellt, dass das Bauvorhaben erfolgreich und rechtssicher umgesetzt wird. (Symbolfoto: djedzura – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Der Bauträgervertrag ist ein zentrales Instrument für den Erwerb von Immobilien, die erst zu errichten oder zu sanieren sind. Er kombiniert Elemente eines Grundstückskaufs mit denen eines Werkvertrags und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als eigenständiger Vertragstyp definiert. Der Bauträger übernimmt sowohl die Rolle des Verkäufers des Grundstücks als auch die des Bauunternehmers. Es gibt gesetzliche Grundlagen, die die Interessen von Bauträgern und Erwerbern ausgleichen, darunter das BGB, die Makler- und Bauträgerverordnung sowie das Wohnungseigentumsgesetz. Wichtige Vertragsparteien sind der Bauträger, der Erwerber und der Notar, die jeweils spezifische Rollen und Verantwortlichkeiten haben. Die präzise Leistungs- und Baubeschreibung im Vertrag ist entscheidend für die Abwicklung des Bauvorhabens und minimiert das Risiko von Missverständnissen. Die finanzielle Seite, einschließlich Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, erfordert besondere Aufmerksamkeit, um spätere Konflikte zu vermeiden. Grundlagen des Bauträgervertrags Der Bauträgervertrag ist ein zentrales Instrument beim Erwerb einer noch zu errichtenden oder zu sanierenden Immobilie. Er regelt die komplexe Beziehung zwischen dem Bauträger, der sowohl das Grundstück verkauft als auch die Bauleistung erbringt, un
Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de OLG Stuttgart, Az.: 1 U 120/10 Urteil vom 15.02.2011 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 1.7.2010 – 3 O 120/09 – (Bl. 152 ff.d.A.) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die […]