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Vergütungsberechnung Rechtsanwalts bei arbeitsrechtlichem Mandat

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Drohende Kündigung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit: Frankfurter Gericht bestätigt Recht auf hohe Anwaltsgebühren bei komplexen arbeitsrechtlichen Fällen mit existentieller Bedeutung für Mandanten. Gericht betont individuelle Fallprüfung trotz Parallelmandaten und stützt sich auf Gutachten der Rechtsanwaltskammer. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 34/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Beklagte wurde von ihrer Arbeitgeberin vor die Wahl zwischen einer betriebsbedingten Kündigung und einem Abfindungsangebot gestellt. Die Klägerin beriet die Beklagte zu der für sie günstigeren Lösung und übernahm die Vertretung in diesem Fall. Die Addition der Ansprüche aus Kündigungsschutz und Sozialplan war rechtmäßig, da es sich um getrennte Gegenstände handelte. Die von der Klägerin erhobene Rahmengebühr von 1,8 war aufgrund der überdurchschnittlichen Schwierigkeit der Angelegenheit angemessen. Die parallele Vertretung mehrerer Arbeitnehmer derselben Arbeitgeberin durch die Klägerin rechtfertigte keine Gebührenreduzierung. Das Gutachten der Rechtsanwaltskammer bestätigte die Angemessenheit der Gebührenhöhe. Die Berechnung der Gebühren auf Grundlage des Gegenstandswerts wurde korrekt und unbestritten vorgenommen. Der Zinsanspruch der Klägerin war begründet und stimmte mit den gesetzlichen Anforderungen überein. Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden ihr auferlegt. Eine Revision wurde nicht zugelassen, da die Entscheidung auf gesicherter höchstrichterlicher Rechtsprechung basierte. Gerichtsurteil klärt Vergütungsansprüche von Anwälten im Arbeitsrecht Die Vergütung von Rechtsanwälten im Rahmen arbeitsrecht


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