Arbeitnehmer haben während ihres Urlaubs Anspruch auf Urlaubsentgelt, das sich am durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen orientiert. Dabei sind Sonderzahlungen und Zuschläge unter bestimmten Voraussetzungen einzubeziehen. Die Berechnung kann bei schwankendem Verdienst oder Teilzeitbeschäftigung komplexer sein. Detaillierte Regelungen finden sich im Bundesurlaubsgesetz und ggf. in Tarifverträgen.
Das Wichtigste: Kurz und knapp
- Das Urlaubsentgelt sichert Arbeitnehmern ihr Einkommen während des gesetzlichen Urlaubs und unterscheidet sich von anderen Vergütungsformen.
- Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, wobei Verdienstkürzungen durch Kurzarbeit oder unverschuldete Arbeitsversäumnisse unberücksichtigt bleiben.
- Neben dem Grundgehalt fließen regelmäßige Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen in die Berechnung ein, sofern sie einen Bezug zur Arbeitsleistung haben.
- Bei schwankendem Verdienst oder Teilzeitbeschäftigung gelten besondere Berechnungsregeln, um eine faire Vergütung sicherzustellen.
- Die Auszahlung erfolgt zum regulären Gehaltszahlungstermin oder spätestens am letzten Arbeitstag vor Urlaubsantritt.
- Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wird das Urlaubsentgelt wie normales Arbeitsentgelt behandelt.
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf korrekte Berechnung und pünktliche Auszahlung. Arbeitgeber müssen genaue Aufzeichnungen führen und alle relevanten Vergütungsbestandteile berücksichtigen.
- Bei Unstimmigkeiten sollten Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und ihre Ansprüche bei Bedarf schriftlich geltend machen.
Grundlagen des Urlaubsentgelts
Das Urlaubsentgelt sichert Arbeitnehmern ihr Einkommen während des gesetzlichen Urlaubs. Es unterscheidet sich von anderen Vergütungsformen und basiert auf spezifischen rechtlichen Grundlagen.
Definition und Zweck des Urlaubsentgelts
Urlaubsentgelt ist die Vergütung, die Arbeitnehmer während ihres gesetzlichen Urlaubs erhalten. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Der Zweck liegt darin, finanzielle Einbußen während der Erholungszeit zu vermeiden.
Diese Regelung ermöglicht es Arbeitnehmern, ihren Urlaub ohne finanzielle Sorgen zu genießen. Sie fördert die tatsächliche Erholung und trägt zur Erhaltung der Arbeitskraft bei.
Abgrenzung zu anderen Entgeltformen
Urlaubsentgelt unterscheidet sich von anderen Vergütungsformen:
- Reguläres Arbeitsentgelt wird für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt.
- Urlaubsgeld ist in der Regel eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, kann aber auch durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag verbindlich vereinbart sein.
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall greift bei unfreiwilliger Arbeitsunfähigkeit….
Auszug aus der Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/urlaubsentgelt-wie-wird-es-berechnet/