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Unfallversicherung – Anerkennung einer Berufskrankheit bei Wirbelsäulenschaden

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Ein Grabmacher klagt nach jahrzehntelanger schwerer Arbeit über Rückenleiden und fordert die Anerkennung als Berufskrankheit – doch das Gericht weist seine Klage ab. Trotz eindeutiger beruflicher Belastungen konnte kein ausreichender Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der Tätigkeit nachgewiesen werden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die schwierige Beurteilung von Berufskrankheiten und die hohen Anforderungen an den Nachweis der Kausalität. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 U 444/13 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es geht um die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2108 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgrund von Wirbelsäulenschäden.
  • Der Kläger war fast 28 Jahre als Grabmacher tätig und führte schwere körperliche Arbeiten aus.
  • Schwierigkeiten bestehen in der Bewertung, ob die Wirbelsäulenschäden durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurden oder alters- bzw. anlagebedingt sind.
  • Das Gericht entschied, dass die Berufung des Klägers abgewiesen wird.
  • Die Entscheidung basiert auf Gutachten, die keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und den Wirbelsäulenschäden nachweisen konnten.
  • Auswirkungen: Der Kläger erhält keine Anerkennung seiner Wirbelsäulenschäden als Berufskrankheit und somit auch keine entsprechenden Leistungen.

Herausforderungen bei der Anerkennung von Wirbelsäulenschäden als Berufskrankheit

Unfallversicherungen spielen eine entscheidende Rolle im Schutz von Arbeitnehmern, insbesondere wenn es um Berufskrankheiten geht. Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die direkt durch die Tätigkeit am Arbeitsplatz verursacht wird. Im deutschen Rechtssystem ist es wichtig, dass solche Krankheiten als solche anerkannt werden, damit Betroffene Anspruch auf Leistungen haben. Ein häufiges Beispiel sind Wirbelsäulenschäden, die oftmals durch langfristige, repetitive Belastungen oder körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten entstehen. Die Anerkennung eines Wirbelsäulenschadens als Berufskrankheit kann jedoch ein komplexer Prozess sein. Oftmals sind umfassende medizinische Gutachten, und der Nachweis eines direkten Zusammenhangs zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung erforderlich. Hierbei können verschiedene rechtliche Aspekte und Regelungen zur Anwendung kommen, die es zu verstehen gilt. Ein fundiertes Wissen über die Rahmenbedingungen und Kriterien der Anerkennung ist daher unerlässlich, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen und die eigenen Rechte zu wahren. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Verfahren bei der Anerkennung eines Wirbelsäulenschadens als Berufskrankheit detailliert beleuchtet. Berufskrankheit nicht anerkannt? Wir helfen Ihnen weiter. Sie kämpfen um die Anerkennung Ihrer Berufskrankheit und fühlen sich im Stich gelassen? Wir verstehen Ihre Situation. Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Medizinrechtsexperten kennt die komplexen Verfahren und setzt sich für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihr Anliegen erfolgreich durchzusetzen. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Ablehnung einer Berufskrankheit nach langjähriger Tätigkeit als Grabmacher

Ein ehemaliger Grabmacher klagte gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Berufskrankheit der Lendenwirbelsäule durch seinen Unfallversicherungsträger….


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