Krankengeld abgelehnt? Kein Grund zur Panik! Verstehen Sie die Grundlagen, prüfen Sie die Ablehnungsgründe und legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein. Nutzen Sie ärztliche Gutachten und lassen Sie sich im Zweifel professionell beraten. Ihr Anspruch auf finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist wichtig.
Das Wichtigste: Kurz und knapp
- Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Verdienstausfall bei längerer Krankheit ausgleicht.
- Die gesetzlichen Grundlagen für das Krankengeld finden sich in den §§ 44 bis 51 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
- Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch sind unter anderem die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
- Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, ist jedoch auf 90% des Nettoarbeitsentgelts begrenzt.
- Gründe für die Ablehnung von Krankengeld können sowohl formaler als auch medizinischer Natur sein.
- Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit.
- Ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Krankengeldes ist innerhalb einer bestimmten Frist möglich.
- Im Widerspruchsverfahren können ärztliche Gutachten und Stellungnahmen eine entscheidende Rolle spielen.
- Nach einem Widerspruch kann das Krankengeld bewilligt, teilweise bewilligt oder abgelehnt werden.
- Bei Ablehnung des Widerspruchs kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Grundlagen des Krankengeldes
Das Krankengeld ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Bevor wir uns mit dem Widerspruchsverfahren befassen, ist es essenziell, die Grundlagen des Krankengeldes zu verstehen. Zu Beginn erläutern wir, was Krankengeld ist, welche gesetzlichen Regelungen es gibt und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch besteht.
Definition und Zweck des Krankengeldes
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es dient dazu, den Verdienstausfall auszugleichen, der in der Regel entsteht, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. In bestimmten Fällen, wie bei Selbstständigen mit entsprechender Wahlerklärung oder wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann Krankengeld auch früher gezahlt werden. In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein, um die finanzielle Existenz des Versicherten zu sichern.
Gesetzliche Grundlagen (§§ 44-51 SGB V)
Die rechtliche Basis für das Krankengeld bilden die §§ 44 bis 51 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Diese Paragraphen regeln detailliert die Anspruchsvoraussetzungen, die Berechnung und die Dauer des Krankengeldbezugs. Der § 44 SGB V regelt den Anspruch auf Krankengeld. Er legt fest, dass Versicherte Anspruch auf Krankengeld haben, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt werden. Zudem enthält er Bestimmungen für weitere Anspruchsberechtigte, wie beispielsweise hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, die eine entsprechende Wahlerklärung abgegeben haben….