Krankengeld abgelehnt? Kein Grund zur Panik! Verstehen Sie die Grundlagen, prüfen Sie die Ablehnungsgründe und legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein. Nutzen Sie ärztliche Gutachten und lassen Sie sich im Zweifel professionell beraten. Ihr Anspruch auf finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist wichtig. (Symbolfoto: lopolo – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Verdienstausfall bei längerer Krankheit ausgleicht. Die gesetzlichen Grundlagen für das Krankengeld finden sich in den §§ 44 bis 51 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch sind unter anderem die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, ist jedoch auf 90% des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Gründe für die Ablehnung von Krankengeld können sowohl formaler als auch medizinischer Natur sein. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Krankengeldes ist innerhalb einer bestimmten Frist möglich. Im Widerspruchsverfahren können ärztliche Gutachten und Stellungnahmen eine entscheidende Rolle spielen. Nach einem Widerspruch kann das Krankengeld bewilligt, teilweise bewilligt oder abgelehnt werden. Bei Ablehnung des Widerspruchs kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Grundlagen des Krankengeldes Das Krankengeld ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Bevor wir uns mit dem Widerspruchsverfahren befassen, ist es essenziell, die Grundlagen des Krankengeldes zu verstehen. Zu Beginn erläutern wir, was Krankengeld i
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de VG Frankfurt, Az: 4 K 995/14.F, Urteil vom 16.06.2014 Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der Kostenfestsetzung abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit […]