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Fahrverbot – Absehen wegen drohender Fahrerlaubnisentziehung – Teilnahme Fahreignungsseminar

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Raser mit langen Sündenregister entgeht zunächst Fahrverbot – doch die Justiz zieht die Bremse: Oberlandesgericht hebt mildes Urteil auf und fordert härtere Gangart. Gericht sieht keine „Augenblicksversagen“ und mahnt Denkzettel-Funktion des Fahrverbots an. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ss OWi 727/15 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
  • Der ursprüngliche Bußgeldbescheid sah ein Fahrverbot vor, das das Amtsgericht jedoch nicht verhängte.
  • Das Amtsgericht erhöhte die Geldbuße erheblich, sah jedoch von einem Fahrverbot ab.
  • Das OLG Bamberg kritisierte diese Entscheidung und hob das Urteil auf.
  • Ein Fahrverbot hätte eine stärkere verkehrserzieherische Wirkung als eine bloße Erhöhung der Geldbuße.
  • Die Drohung einer künftigen Fahrerlaubnisentziehung reicht nicht aus, um von einem Fahrverbot abzusehen.
  • Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar rechtfertigt nicht automatisch den Verzicht auf ein Fahrverbot.
  • Das Gericht betonte die Bedeutung des Fahrverbots als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme.
  • Das Verfahren muss unter Berücksichtigung dieser Aspekte neu verhandelt werden.

Fahrverbot im Fokus: Gerichtsurteil zu Ausnahmen für Fahreignungsseminare

Das Fahrverbot ist eine Maßnahme, die in Deutschland bei schweren Verkehrsverstöße verhängt werden kann. Es dient dem öffentlichen Interesse, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und unvorsichtiges Fahrverhalten zu sanktionieren. In bestimmten Fällen können jedoch Ausnahmen gemacht werden, wenn die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht. Hierbei spielt das Fahreignungsseminar eine zentrale Rolle, das darauf abzielt, die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein des Fahrers zu fördern, um langfristige Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Das Teilnehmen an einem solchen Seminar kann im Einzelfall dazu führen, dass von einem Fahrverbot abgesehen wird. Diese Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Schwere des Vergehens und der bisherigen Verkehrshistorie des Fahrers. Die Gerichte wägen hierbei sorgfältig ab, ob das Seminar die gewünschte Einsicht bewirken kann und ob ein Fahrverbot im konkreten Fall dennoch sinnvoll ist. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall betrachtet, der diese Thematik anschaulich exemplifiziert und die damit verbundenen rechtlichen Überlegungen beleuchtet. Fahrverbot droht? Wir helfen Ihnen weiter! Sie sind mit einem drohenden Fahrverbot konfrontiert und suchen nach einer Lösung? Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Verteidigung unserer Mandanten. Wir kennen die rechtlichen Feinheiten und setzen uns für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Ihr Führerschein ist es wert! Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Hintergründe des Falls: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Ein Autofahrer wurde wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h belangt. Ursprünglich erging gegen ihn ein Bußgeldbescheid über 160 Euro Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Betroffene legte dagegen Einspruch ein, woraufhin das Amtsgericht den Fall verhandelte….


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