Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Die Berufung im Strafverfahren – Eine zweite Chance auf Gerechtigkeit?

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Die Berufung im Strafverfahren bietet Verurteilten eine zweite Chance auf Gerechtigkeit, indem sie eine erneute Betrachtung ihres Falles ermöglicht. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Überprüfung erstinstanzlicher Urteile und trägt zur Qualitätssicherung der Rechtsprechung bei. Die Berufung muss jedoch form- und fristgerecht eingelegt werden, um zulässig zu sein. Die rechtlichen Grundlagen der Berufung finden sich in der Strafprozessordnung (StPO), die die Voraussetzungen, den Ablauf und die möglichen Folgen eines Berufungsverfahrens regelt. (Symbolfoto: Kzenon. – Canva) Das Wichtigste: Kurz und knapp Die Berufung im Strafverfahren bietet Verurteilten die Möglichkeit, ein erstinstanzliches Urteil durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen und stellt somit einen wichtigen Baustein im Streben nach Gerechtigkeit dar. Die Berufung ermöglicht eine vollständige Neuverhandlung des Falls, bei der sowohl Tat- als auch Rechtsfragen erneut geprüft werden. Die Berufung kommt einer doppelten Funktion zu: Sie dient dem individuellen Rechtsschutz des Verurteilten und trägt zur Qualitätssicherung der Rechtsprechung bei. Die Berufung ist von anderen Rechtsmitteln wie der Revision abzugrenzen, die lediglich Rechtsfehler überprüft. Die Berufung wird in der Regel vom Landgericht verhandelt, während Revisionen vom Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die Berufung im Strafverfahren finden sich in der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere in den §§ 312 bis 332 StPO. Die Zulässigkeit der Berufung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie die Einlegung gegen Urteile der ersten Instanz und die form- und fristgerechte Einlegung. Die Berufung ist nur zulässig, wenn das Urteil bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wie die Verhängung einer Geldstrafe von mehr als fünfzehn Tagessätzen. Die Annahme der Berufung erfolgt, wenn die Berufung nicht offensichtlich unbegründet ist oder die Nachprüfung des Urt


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv