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Testamentsvollstreckeranspruch gegen Vermächtnisnehmer auf Freistellung von Erbschaftssteuer

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In einem ungewöhnlichen Erbfall stritten ein Testamentsvollstrecker und eine Vermächtnisnehmerin um die Zahlung einer Erbschaftssteuer in Höhe von 69.000 Euro. Der Streitpunkt: Wer trägt die finanzielle Last für die Steuer, wenn eine Eigentumswohnung vererbt wird? Das Oberlandesgericht Karlsruhe klärte die rechtlichen Verantwortlichkeiten und die Frage, ob der Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Freistellung von der Steuerforderung hat.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Kläger war als Testamentsvollstrecker tätig und die Beklagte als Vermächtnisnehmerin.
Im Testament wurde der Beklagten eine Eigentumswohnung vermacht.
Es gab Streit über die Zahlung der Erbschaftssteuer von 69.000 €, die laut Vereinbarung von der Beklagten zu tragen war.
Die Beklagte zahlte schließlich die Erbschaftssteuer, nachdem sie zunächst nicht einverstanden war.
Der Kläger forderte Freistellung des Nachlasses von der Erbschaftssteuerforderung, was die Beklagte bestritt.
Das Landgericht entschied zunächst, dass die Beklagte 85 % und der Kläger 15 % der Verfahrenskosten tragen.
Die Beklagte legte Beschwerde gegen die Kostenentscheidung ein.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zugunsten der Beklagten, da der Freistellungsanspruch des Klägers unbegründet war.
Es wurde festgestellt, dass der Kläger keinen Anspruch auf Freistellung des Nachlasses von der Erbschaftssteuer hatte.
Die endgültige Kostenverteilung wurde auf 85 % zu Lasten des Klägers und 15 % zu Lasten der Beklagten festgelegt.


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