Das Wichtigste: Kurz & knapp
Der Kläger war als Testamentsvollstrecker tätig und die Beklagte als Vermächtnisnehmerin.
Im Testament wurde der Beklagten eine Eigentumswohnung vermacht.
Es gab Streit über die Zahlung der Erbschaftssteuer von 69.000 €, die laut Vereinbarung von der Beklagten zu tragen war.
Die Beklagte zahlte schließlich die Erbschaftssteuer, nachdem sie zunächst nicht einverstanden war.
Der Kläger forderte Freistellung des Nachlasses von der Erbschaftssteuerforderung, was die Beklagte bestritt.
Das Landgericht entschied zunächst, dass die Beklagte 85 % und der Kläger 15 % der Verfahrenskosten tragen.
Die Beklagte legte Beschwerde gegen die Kostenentscheidung ein.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zugunsten der Beklagten, da der Freistellungsanspruch des Klägers unbegründet war.
Es wurde festgestellt, dass der Kläger keinen Anspruch auf Freistellung des Nachlasses von der Erbschaftssteuer hatte.
Die endgültige Kostenverteilung wurde auf 85 % zu Lasten des Klägers und 15 % zu Lasten der Beklagten festgelegt.
Erbschaftssteuer und Testamentsvollstrecker: Ein wegweisender Rechtsfall im Fokus
Die Regelungen zur Erbschaftssteuer und die Rolle des Testamentsvollstreckers sind wichtige Aspekte des Erbrechts, die zahlreiche Familien betreffen können. Wenn ein Erblasser sein Vermögen vererbt, können verschiedene steuerliche Pflichten auf die Erben und Vermächtnisnehmer zukommen. Ein T[…]