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Ruhen Arbeitslosengeld – Sperrzeit Arbeitsaufgabe – Abschluss Altersteilzeitvertrag Blockmodell

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Eine Verwaltungsangestellte aus Karlsruhe kämpft vor Gericht gegen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, nachdem sie nach ihrer Altersteilzeit den Bezug der abschlagsfreien Rente zunächst hinauszögert. Die Arbeitsagentur sieht darin eine bewusste Herbeiführung der Arbeitslosigkeit, während die Klägerin auf neue gesetzliche Möglichkeiten verweist. Das Sozialgericht Karlsruhe muss nun entscheiden, ob die Sperrzeit rechtmäßig ist und welche Konsequenzen dies für die Frau hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 7 AL 1978/14 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin erhielt keine Bewilligung für Arbeitslosengeld im Zeitraum vom 01.04.2014 bis 23.06.2014, da eine Sperrzeit verhängt wurde.
  • Durch den Altersteilzeitvertrag wurde das unbefristete Arbeitsverhältnis der Klägerin in ein befristetes umgewandelt, was zur Arbeitslosigkeit führte.
  • Die Klägerin wusste um ihre bevorstehende Arbeitslosigkeit und hätte entsprechend Vorsorge treffen müssen.
  • Ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Altersteilzeitvertrag lag nicht vor.
  • Nach dem Altersteilzeitgesetz soll ein nahtloser Übergang in die Rente erfolgen, ohne den Umweg über Arbeitslosigkeit.
  • Die Klägerin plante ursprünglich, eine abschlagsbehaftete Rente zu beziehen, änderte aber später ihre Pläne zugunsten einer abschlagsfreien Rente.
  • Das Gericht entschied, dass diese Planänderung nicht als wichtiger Grund für die Vermeidung der Sperrzeit gelten kann.
  • Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass das Risiko nachträglicher Gesetzesänderungen bei der Klägerin liegt.
  • Eine besondere Härte, die eine Verkürzung der Sperrzeit rechtfertigen könnte, lag nicht vor.
  • Die Klage der Klägerin wurde daher abgewiesen.

Ruhen des Arbeitslosengeldes: Wichtige Urteile zur Altersteilzeit und Sperrzeiten

Die Regelungen zum Arbeitslosengeld sind für viele Menschen von großer Bedeutung, insbesondere in Zeiten veränderter Lebenssituationen, wie etwa dem Übergang in den Ruhestand. Ein zentraler Aspekt dabei ist das Ruhen des Arbeitslosengeldes, das vor allem dann eintritt, wenn eine Person selbstständig ihre Beschäftigung aufgibt oder einen Altersteilzeitvertrag verwendet. Insbesondere das Blockmodell der Altersteilzeit, bei dem die Arbeitszeit in zwei Phasen unterteilt wird, kann dabei zu Unklarheiten führen. Wenn ein Arbeitnehmer seinen Altersteilzeitvertrag beendet, stellt sich oft die Frage nach der Sperrzeit für das Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn die Agentur für Arbeit feststellt, dass die freiwillige Aufgabe der Beschäftigung nicht gerechtfertigt ist. Dies hat zur Folge, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum ruhen kann, was den betroffenen Personen in einer möglicherweise kritischen finanziellen Lage zusätzliche Unsicherheiten beschert. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall beleuchtet, der die Auswirkungen eines solchen Ruhens des Arbeitslosengeldes und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen veranschaulicht. Sperrzeit nach Altersteilzeit? Wir helfen Ihnen! Sie fühlen sich durch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Ihrer Altersteilzeit ungerecht behandelt? Als erfahrene Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im Sozialrecht kennen wir die Fallstricke und Besonderheiten dieser Situation. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und beraten Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen….


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