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Fahrzeugkaufvertrag – Verwirkung des Rücktrittsrechts

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Ein Wohnmobiltraum platzt: Käuferin scheitert mit Rücktritt wegen mangelhafter Sonderausstattung. Trotz Warnungen des Händlers bestand sie auf einer elektrisch ausfahrbaren Trittstufe, die später Probleme bereitete. Nun muss sie das Fahrzeug behalten, entschied das Oberlandesgericht Köln.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil des OLG Köln weist die Berufung der Klägerin zurück.
Die Klägerin wollte den Kaufvertrag über ein Wohnmobil rückabwickeln und den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.
Hauptstreitpunkt war die mangelhafte Bodenfreiheit einer nachträglich eingebauten elektrischen Trittstufe.
Das Gericht sah den Einbau der Trittstufe als Mangel an, weil sie während der Fahrt aufsetzt.
Dennoch wurde der Rücktritt abgelehnt, da der Beklagte sein Nachbesserungsrecht nicht verloren hatte.
Die Klägerin hatte den Beklagten nicht ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben.
Die Bodenfreiheitseinschränkung wurde der Klägerin vor Einbau der Trittstufe erklärt, was sie akzeptierte.
Der Verkauf des Wohnmobils durch die Klägerin während des Verfahrens hinderte die Rückabwicklung.
Das Gericht entschied, dass der Beklagte für die Mängelbeseitigung bereit gewesen sei.
Die rechtlichen Konsequenzen betreffen die Notwendigkeit zur ordnungsgemäßen Nachbesserungsaufforderung vor Rücktritt.


Verwirkung des Rücktrittsrechts: Ein Fallbeispiel aus dem Fahrzeugkauf
Beim Kauf eines Fahrzeugs handelt es sich um einen der häufigsten Vertragsabschlüsse im Alltag. Ein Fahrzeugkaufvertrag legt die Rechte und Pflichten sowohl des Käufers als auch des Verkäufers fest. In der Regel entsteht hierbei eine einvernehmliche Vereinbarung, die jedoch auch mit bestimmten Risiken verbunden ist. Dazu gehören unter anderem Preistransparenz und die Frage der Fahrzeugmängel. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei dem Rücktrittsrecht des Käufers geschenkt werd[…]


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