Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Duldung Zwangsvollstreckung aus Grundschuld – Erwerberkenntnis von bestehenden Einreden

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Grundstückseigentümer kämpft gegen die Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld, die er für unrechtmäßig hält. Der neue Gläubiger beharrt auf seinem Anspruch und beruft sich auf seinen guten Glauben beim Erwerb der Schuld. Nun hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, wer am Ende den Kürzeren zieht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 79/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil betrifft die Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück aufgrund einer eingetragenen Grundschuld. Der Hintergrund des Falls beinhaltet Darlehensverbindlichkeiten und die Übertragung eines Grundstücks innerhalb einer Familie. Die Schwierigkeiten ergaben sich aus der Frage, ob die Grundschulden auf tatsächlichen Darlehensverpflichtungen basierten oder nur zum Schein bestellt wurden. Das Gericht entschied, dass die Beklagte die Zwangsvollstreckung dulden muss, da die Grundschulden als gültig anerkannt wurden. Die Entscheidung basierte darauf, dass die Grundschulden im Grundbuch eingetragen und rechtlich wirksam waren. Die Beklagte konnte nicht beweisen, dass die Grundschulden ohne rechtlichen Grund bestellt wurden. Die Auswirkungen des Urteils sind, dass die Zwangsvollstreckung gegen die Beklagte als neue Eigentümerin des Grundstücks durchgeführt werden kann. Immobilienerwerber sollten sicherstellen, dass sie alle bestehenden Grundschulden und deren Hintergründe vor dem Kauf eines Grundstücks prüfen. Es ist wichtig, sich über die möglichen Risiken von Zwangsvollstreckungen und deren rechtliche Grundlagen zu informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Schutzmaßnahmen können beinhalten, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und Eintragungen im Grundbuch sorgfältig zu überprüfen. Duldung der Zwangsvollstreckung: Rechte und Pflichten beim Immobilienerwerb Die Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld ist ein zentrales Thema im deutschen


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv