Schulterluxationen auf dem Eis: Eishockeyspieler scheitert mit Rentenklage nach wiederholten Verletzungen im harten Profisport. Karriereende durch Arbeitsunfälle? Gericht weist Forderung nach Verletztenrente ab, da Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht ausreichend gemindert. Grenzübergreifender Fall: deutsches Gericht berücksichtigt nur in Deutschland erlittene Verletzungen bei Rentenanspruch eines Eishockeyprofis mit internationaler Karriere. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 6 U 80/10 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger wollte eine Verletztenrente wegen einer dauerhaften Erwerbsminderung durch Schulterverletzungen.
- Während seiner Karriere als Eishockeyspieler erlitt der Kläger mehrere Schulterluxationen.
- Die Verletzungen führten zu Operationen und längeren Ausfallzeiten, jedoch nicht zu einer dauerhaften erheblichen Einschränkung.
- Ein Gutachter stellte eine anfängliche Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20% fest, revidierte diese aber auf 10% nach erneuter Überprüfung.
- Die Beklagte lehnte die Verletztenrente ab, da die MdE nicht mindestens 20% betrug.
- Der Kläger argumentierte, dass die Beklagte den Gutachter beeinflusst habe, was die objektive Einschätzung verfälscht hätte.
- Das Gericht stützte sich auf medizinische Berichte und Gutachten, die keine ausreichenden Funktionsbeeinträchtigungen feststellten.
- Die Klage wurde abgewiesen, weil die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verletztenrente nicht erfüllt waren.
- Das Gericht bestätigte, dass eine MdE von 20% nicht nachgewiesen werden konnte, da die Funktionsfähigkeit der Schulter als sehr gut beurteilt wurde.
- Die Auswirkungen für den Kläger sind, dass er keine Verletztenrente erhält und seine beruflichen Einschränkungen nicht als ausreichend schwerwiegend anerkannt wurden.
Unfallbedingte Erwerbsminderung: Urteil beleuchtet soziale Entschädigungsfragen
Unfallbedingte dauerhafte Erwerbsminderungen (MdE) sind ein zentrales Thema im deutschen Sozialrecht, besonders wenn es um die Frage geht, wie solche Einschränkungen im beruflichen Kontext bewertet werden. Bei einem Unfall kann die körperliche oder psychische Gesundheit eines Menschen erheblich beeinträchtigt werden, was nicht nur das tägliche Leben, sondern auch die berufliche Leistungsfähigkeit stark beeinflussen kann. Eine angemessene Entschädigung für Betroffene hängt oft von der exakten Einstufung des Ausmaßes der Behinderung ab, wobei die Berücksichtigung individueller beruflicher Belange einen wesentlichen Aspekt darstellt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Anhebung der MdE sind komplex und erfordern eine differenzierte Betrachtung. Insbesondere die Frage, ob und inwiefern eine besondere berufliche Betroffenheit bei der Bewertung der MdE Einfluss nehmen sollte, ist von erheblicher Bedeutung. Diese Überlegungen können entscheidend dafür sein, wie Betroffene entlohnt werden und welche Unterstützung sie erhalten. Um ein besseres Verständnis für diese Thematik zu entwickeln, wird im Folgenden ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert, der die genannten Fragen aufgreift und beleuchtet. Ungerecht behandelt nach einem Arbeitsunfall? Wir helfen Ihnen! Sie haben einen Arbeitsunfall erlitten und fühlen sich bei der Bewertung Ihrer Erwerbsminderung ungerecht behandelt? Wir verstehen Ihre Situation. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Sozialrecht und unserer Expertise in der Beurteilung von Arbeitsunfällen stehen wir Ihnen zur Seite….