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Anfechtung Gebrauchtwagenkaufvertrag – Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung

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Ein vermeintlich unfallfreier BMW entpuppt sich als Unfallwagen und führt zu einem erbitterten Rechtsstreit zwischen einer Käuferin und einem Autohaus. Doch das Landgericht Erfurt sorgt für eine überraschende Wendung: Das Wissen des Lebensgefährten der Käuferin über den Unfallschaden wird ihr zugerechnet und führt zur Abweisung ihrer Klage. Ein Urteil, das die Bedeutung von Vertrauen und Kommunikation beim Gebrauchtwagenkauf in den Fokus rückt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 1179/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises nach Anfechtung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages wegen arglistiger Täuschung. Die Beklagte ist ein Autohaus und verkaufte einen Unfallwagen an die Klägerin, wobei im Kaufvertrag irrtümlich „unfallfrei“ angegeben wurde. Die Klägerin behauptet, von dem Unfallschaden nichts gewusst zu haben, während die Beklagte erklärt, der Lebensgefährte der Klägerin sei informiert gewesen. Das Gericht entschied, dass die Klägerin keine arglistige Täuschung beweisen konnte. Der Lebensgefährte der Klägerin wurde als informiert betrachtet, da er als Zeuge nicht glaubwürdig war und als Fahrzeugaufbereiter Zugang zu allen Informationen hatte. Das Gericht stufte die Aussagen der Zeugen der Beklagten als glaubwürdig ein, da sie detailliert und konsistent waren. Die Klägerin muss das Wissen ihres Lebensgefährten nach § 166 Abs. 1 BGB sich zurechnen lassen, auch wenn er nicht direkt als ihr Vertreter agierte. Die Klage wurde abgewiesen, die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung der Beklagten. Rechtliche Grundlagen: Kaufvertragsanfechtung bei Gebrauchtwagenproblemen Der Kauf eine


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