Laubfall-Frust vorm Amtsgericht: Eigentümerin kämpft gegen neue Balkonreinigungsregelung und scheitert. Gericht bestätigt: Kostenverteilung nach neuem Schlüssel ist rechtmäßig, auch wenn die Blätter nur so purzeln. Für die Klägerin heißt es jetzt: Ärmel hochkrempeln und selbst zum Besen greifen oder zahlen. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-13 S 19/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht hat entschieden, dass die Änderung des Kostenschlüssels für die Reinigung der Abflussrinnen auf den Balkonen rechtmäßig ist. Die Klägerin fühlte sich durch die neue Regelung benachteiligt, da ihr Balkon stärker von Laubfall betroffen ist als andere. Das Gericht stellte fest, dass die Eigentümergemeinschaft einen weiten Ermessensspielraum bei der Festlegung der Kostenverteilung hat. Es wurde betont, dass die Kostenverteilung auch das persönliche Nutzungsverhalten der Balkone berücksichtigen kann. Eine Änderung des Kostenverteilerschlüssels ist nur dann unzulässig, wenn sie willkürlich und unbillig ist, was hier nicht der Fall war. Die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft wurde als ordnungsmäßig und nicht willkürlich beurteilt. Die Nähe von Bäumen und die daraus resultierenden höheren Reinigungskosten wurden als zumutbare Belastung angesehen. Die Klägerin hat die Möglichkeit, durch Eigenreinigung oder Beauftragung eigener Kräfte die Kosten zu minimieren. Das Gericht entschied, dass die Klägerin die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen hat. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen. WEG-Urteil: Herausforderungen bei der Änderung des Verteilerschlüssels erläutert Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bildet die Basis für das gemeinschaftliche Zusammenleben in Wohnanlagen. Dabei ist es entscheidend, wie die Kosten für Instandhaltungen, Reparaturen und andere gemeinschaftliche Aufwendungen unter den Eigentümern verteilt werden. Ein sogenannter Verteilerschlüss
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Oberlandesgericht Hamburg – Az.: 2 – 45/14 (REV) – 1 Ss 78/14 – Beschluss vom 12.09.2014 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 10, vom 18. Dezember 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung, auch über die Kosten des […]