Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Sachverständiger – wann liegt eine erhebliche Überschreitung der Vergütung vor – Voraussetzungen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Sachverständiger verlangt mehr Geld als vereinbart – Gericht pfeift ihn zurück! In einem spannenden Rechtsstreit um die Vergütung eines Gutachtens hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, dass Sachverständige sich an die vereinbarten Kostenvorschüsse halten müssen. Ansonsten droht ihnen eine empfindliche Kürzung ihrer Rechnung. Das Gericht stellte klar, dass die volle Höhe der Kosten im Voraus mitgeteilt werden muss, um böse Überraschungen zu vermeiden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 W 19/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Beschwerdeführer wurde als Sachverständiger bestellt und erhielt den Hinweis, das Gericht bei erheblichen Überschreitungen des Kostenvorschusses zu informieren. Der Sachverständige rechnete seine Leistungen ab, wobei der abgerechnete Betrag den Kostenvorschuss um mehr als 25% überschritt. Da der Sachverständige das Gericht nicht rechtzeitig informierte, wurde seine Vergütung auf den Kostenvorschuss von 500 € begrenzt. Das Landgericht setzte die Vergütung des Sachverständigen auf 500 € fest, trotz des Einspruchs des Beschwerdeführers. Die Beschwerde des Sachverständigen wurde als unzulässig abgewiesen, da keine rechtzeitige Information über die Kostenüberschreitung vorlag. Eine erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses liegt regelmäßig bei mehr als 20% vor, was hier der Fall war. Das Gericht entschied, dass die Parteien frühzeitig über das Kostenrisiko informiert werden müssen, um über die Fortführung der Beweisaufnahme entscheiden zu können. Der Brutto-Endbetrag ist für die Festsetzung der Vergütung entscheidend. Die Kostenentscheidung basierte auf den gesetzlichen Vorgaben des JVEG. Eine weitere Beschwerde ist gemäß § 4 Abs. 4 Satz 3 JVEG nicht möglich. Sachverständigenvergütung: Gerichtsurteil zur erheblichen Überschreitung analysiert Die Rolle von Sachverständigen im rechtlichen Kontext ist von großer Bedeutung, da sie


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv