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Unberechtigte Forderungen dürfen nicht in  Berechnung des Mietrückstands miteinbezogen werden

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Streit um Heizkostenerhöhung eskaliert: Frankfurter Mieterin nach Kündigung erfolgreich, muss aber weiterhin höhere Vorauszahlungen leisten. Nach unberechtigter Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung drohte einer Mieterin in Frankfurt die fristlose Kündigung, doch sie konnte sich vor Gericht behaupten und in ihrer Wohnung bleiben. Gericht bestätigt Recht der Vermieterin auf Beibehaltung der aktuellen Heizkostenvorauszahlung trotz Rücknahme der Erhöhung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33 C 1198/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
  • Die Beklagte mietete eine Wohnung und zahlte zeitweise die Miete nicht vollständig.
  • Die Klägerin kündigte daraufhin fristlos und ordnungsgemäß.
  • Nachträglich wurden die offenen Mieten von der Beklagten beglichen.
  • Die Klägerin erklärte den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.
  • Das Gericht entschied, dass die Kündigung nach Zahlung der Rückstände unwirksam wurde.
  • Die Beklagte beantragte festzustellen, dass nur eine geringere Heizkostenvorauszahlung geschuldet ist.
  • Das Gericht wies die Widerklage der Beklagten ab, da die Heizkostenvorauszahlungen angemessen waren.
  • Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
  • Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar unter bestimmten Sicherheitsleistungen.

Gerichtsurteil: Unberechtigte Kosten dürfen Mietrückstand nicht erhöhen

Jeder Mieter kennt das Gefühl: Die Miete ist fällig und die Rechnung liegt im Briefkasten. Doch was, wenn sich in der Rechnung neben der eigentlichen Miete noch zusätzliche Kosten verstecken, die im Nachhinein als unberechtigt gelten? Kann der Vermieter diese Kosten einfach zur Miete addieren und den Mieter mit einem größeren Mietrückstand konfrontieren? Nein, denn unberechtigte Forderungen dürfen nicht in die Berechnung des Mietrückstands einfließen. In vielen Fällen versuchen Vermieter, zusätzliche Kosten, wie etwa angebliche Instandsetzungskosten oder Schönheitsreparaturen, in die Miete einzukalkulieren. Dies kann jedoch nachweislich unrechtmäßig sein und führt zu einem fehlerhaften Mietrückstand. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, genau zu prüfen, ob die geltend gemachten Forderungen tatsächlich gerechtfertigt sind. Oftmals ist es sinnvoll, sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die rechtliche Situation beurteilen zu lassen. In einem aktuellen Gerichtsurteil ging es genau um diese Frage: Unstimmigkeiten mit Ihrer Nebenkostenabrechnung? Sie fühlen sich von unberechtigten Forderungen Ihres Vermieters überrumpelt? Wir verstehen Ihre Sorgen und bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten ist spezialisiert auf Mietrecht und steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte wahren. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Unberechtigte Mieterhöhung führt zu Kündigungsstreit in Frankfurt

Der Fall dreht sich um einen Mietrechtsstreit zwischen einer Vermieterin und ihrer Mieterin in Frankfurt am Main. Im Zentrum steht eine umstrittene Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung, die zu Mietrückständen und einer fristlosen Kündigung führte. Die Vermieterin hatte zum 1. Januar 2023 die monatliche Heizkostenvorauszahlung um 110 Euro erhöht. Diese Erhöhung erwies sich später als unberechtigt und wurde zurückgenommen….


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